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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 22.05.2007, Aktenzeichen: 3 R 2/06 



OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 3 R 2/06

Beschluss vom 22.05.2007


Leitsatz:Aus § 2 Abs. 2 ergibt sich bei Auslegung im Lichte des Behindertengrundrechts nach Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG, dass behinderte Schüler einkommensunabhängig gefördert werden sollen, gleichgültig, ob sie Schulen für Behinderte oder (gleichgestellte) Regelschulen besuchen. Schülerförderung i.S.d. §§ 1,2 SchüföG (hier Fahrtkosten zur Schule) bedeuten mithin keine Privilegierung einer bestimmten Schule, sondern der behinderten Schüler; nur diese sollen gefördert werden, nicht die Schulform.
Rechtsgebiete:GG, SchüföG
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 3 S. 2, SchüFöG § 1, SchüFöG § 2, SchüFöG § 2 Abs. 2,
Verfahrensgang:VG Saarland 11 K 235/05 vom 27.12.2005

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