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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 22.03.2006, Aktenzeichen: 2 Y 11/05 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 2 Y 11/05

Beschluss vom 22.03.2006


Leitsatz:Die Entscheidung über eine Beiladung nach § 65 VwGO - hier einer von der beklagten Behörde statt ihrer entgegen der Ansicht des Klägers für das begehrte Verwaltungshandeln zuständigen Behörde - ist nicht am voraussichtlichen Ergebnis des Verfahrens zu orientieren.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 65,
Stichworte:Beiladung bei Streitigkeit um behördliche Zuständigkeiten,
Verfahrensgang:VG Saarland 5 K 45/05 vom 09.12.2005

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