JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 22.03.2006, Aktenzeichen: 2 Y 11/05
| Leitsatz: | Die Entscheidung über eine Beiladung nach § 65 VwGO - hier einer von der beklagten Behörde statt ihrer entgegen der Ansicht des Klägers für das begehrte Verwaltungshandeln zuständigen Behörde - ist nicht am voraussichtlichen Ergebnis des Verfahrens zu orientieren. |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Vorschriften: | VwGO § 65, |
| Stichworte: | Beiladung bei Streitigkeit um behördliche Zuständigkeiten, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland 5 K 45/05 vom 09.12.2005 |
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