JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 21.08.2007, Aktenzeichen: 2 B 357/07
| Leitsatz: | 1. Antragsgegner im ausländerrechtlichen Streitverfahren sind wegen der im Zuge der so genannten Kommunalisierung erfolgten Übertragung der ausländerbehördlichen Aufgaben (§ 71 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) auf die Landkreise, den Stadtverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken diese Gebietskörperschaften. 2. Vermag ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer erkennbar durch seine beabsichtigte Heirat mit einer bleibeberechtigten Landsfrau keine eigene Aufenthaltsberechtigung - hier wegen erkennbaren Fehlens der Voraussetzungen für den Familiennachzug - zu erlangen, so ist für eine Anerkennung von "Vorwirkungen" dieser Eheschließung im Rahmen eines Abschiebungsschutzgesuchs ebenfalls kein Raum. 3. In derartigen 'Fällen ist es dem Ausländer zuzumuten, die Eheschließung in einer Gewahrsamseinrichtung vorzunehmen. Ein Anspruch, über den letztlich ohnehin der Haftrichter zu befinden hätte, auf "Heirat auf freiem Fuß" und anschließendem Feiern mit Freunden und Verwandten besteht nicht. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AufenthV, AufenthG |
| Vorschriften: | VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6, AufenthV § 39 Nr. 5, AufenthG § 60a Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland 6 L 792/07 vom 13.07.2007 |
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