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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 21.07.2006, Aktenzeichen: 1 Q 9/06 



OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 1 Q 9/06

Beschluss vom 21.07.2006


Leitsatz:Bei in Hanglage anfallendem und als Oberflächenwasser ins Tal fließendem Niederschlagswasser handelt es sich nach saarländischem Wasserrecht nicht um "abzuführendes Wasser" im Sinne der Rechtsprechung zur Notwendigkeit gemeindlicher Überschwemmungsschutzmaßnahmen, weil dieses Oberflächenwasser nach den §§ 50, 50 a und 49 Abs. 1 SWG nicht der gemeindlichen Abwasserbeseitigungspflicht unterliegt.

Verändert die Gemeinde den natürlichen Wasserabfluss des in Hanglage anfallenden Oberflächenwassers, so muss sie durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass hieraus keine nachhaltigen Betroffenheiten privater Grundstückseigentümer entstehen.
Rechtsgebiete:SWG
Vorschriften:SWG § 49 Abs. 1, SWG § 50, SWG § 50 a,
Stichworte:Notwendigkeit von Überschwemmungsschutzmaßnahmen,
Verfahrensgang:VG Saarlandes 11 K 4/05 vom 16.12.2005

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