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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 19.11.2007, Aktenzeichen: 1 A 397/07 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 1 A 397/07

Beschluss vom 19.11.2007


Leitsatz:1. Beruht das angefochtene Urteil auf zwei selbständig tragenden Gründen (Mehrfachbegründung), darf die Berufung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes der beiden Gründe ein Zulassungsgrund besteht.

2. Für die Fortsetzungsfeststellungsklage besteht kein berechtigtes Interesse im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat.

3. Die Kollegialgerichtsregel ist grundsätzlich in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten (ausnahmsweise) auch im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes anwendbar.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4,
Stichworte:Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung,
Verfahrensgang:VG Saarland 2 K 239/06 vom 21.08.2007

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