JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 18.02.2005, Aktenzeichen: 1 Q 68/04
| Leitsatz: | Für den Ausschluss von Beihilfe für Wahlleistungen kommt es nicht darauf an, ob der Beamte bei Abschluss des Klinikvertrages erkennt, dass eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen wird. Der allgemeine Hinweis der Beihilfefestsetzungsstelle auf die Rechtslage stellt keine Zusicherung der Beihilfegewährung für Wahlleistungen dar und beinhaltet keine Verletzung der Fürsorgepflicht, die zum Schadensersatz für die nicht gewährte Beihilfe für die Wahlleistungen führt. |
| Rechtsgebiete: | SBG, BhVO |
| Vorschriften: | SBG § 98, SBG § 98 S. 4, BhVO § 5 Abs. 1 Nr. 1, BhVO § 5 Abs. 1 Nr. 2, |
| Stichworte: | Keine Beihilfe für Wahlleistungen, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland 3 K 377/03 vom 29.06.2004 |
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