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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 16.02.2004, Aktenzeichen: 1 Q 50/03 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 1 Q 50/03

Beschluss vom 16.02.2004


Leitsatz:1. Dem auf die Autobahn einfahrenden Fahrzeugführer obliegt gegenüber dem auf den durchgehenden Fahrbahnen der Autobahn befindlichen bevorrechtigten Verkehr eine gesteigerte Sorgfaltspflicht.

2. Nach dem auch im öffentlichen Dienstrecht anwendbaren Rechtsgedanken des § 282 BGB trifft einen Beamten, der objektiv eine Dienstpflicht verletzt hat, die materielle Beweislast dafür, dass er die Pflichtverletzung ohne ein für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen ist.
Rechtsgebiete:BGB, SBG, VwGO, StVO
Vorschriften:BGB § 282, SBG § 93 Abs. 1 Satz 1, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, StVO § 5 Abs. 4 Satz 1,
Verfahrensgang:VG Saarlandes 12 K 95/02 vom 01.04.2003

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