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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 11.12.2008, Aktenzeichen: 1 B 355/08 



OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 1 B 355/08

Beschluss vom 11.12.2008


Leitsatz:Die Unzuverlässigkeit des Inhabers einer Waffenhandelserlaubnis lässt sich nur dann aus der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit des Ehegatten herleiten, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass der unzuverlässige Ehegatte auf die Führung des Waffenhandels Einfluss nehmen wird. Es erscheint rechtlich bedenklich, eine solche Tatsache darin zu sehen, dass der Ehegatte in der Vergangenheit Einfluss auf die Waffenhandelsgeschäfte genommen hat, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Umstände, die seine Unzuverlässigkeit begründen, dem Ehepartner (Inhaber der Erlaubnis) bekannt waren.
Rechtsgebiete:WaffG
Vorschriften:WaffG § 5, WaffG § 21 Abs. 1,
Verfahrensgang:VG Saarland, 1 L 597/08 vom 01.09.2008

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