JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 10.03.2004, Aktenzeichen: 1 W 6/04
| Leitsatz: | 1. Es ist im Verständnis des § 80 IV 3 VwGO nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein durch einen schmalen städtischen Geländestreifen von einer bestimmten Straße getrenntes Hinterliegergrundstück im Verständnis des § 133 I BauGB durch diese Straße erschlossen ist, wenn es seit Jahrzehnten über diesen Geländestreifen angefahren wird und diese Zufahrt durch eine ohne Mitwirkung des Eigentümers des Hinterliegergrundstücks bestellte Baulast gesichert ist, nachdem vorausgegangene Versuche zur einvernehmlichen Regelung der Zuwegungsfrage am Eigentümer des Hinterliegergrundstücks gescheitert waren. 2. Nur bebaubaren oder in vergleichbarer Weise beitragsrechtlich relevant nutzbaren Grundstücken darf ein Erschließungsbeitrag zugeordnet werden. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, LBO |
| Vorschriften: | VwGO § 80 IV 3, VwGO § 80 Abs. 4 Satz 3, 1. Alternative, BauGB § 133 Abs. 1, LBO § 92 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | VG Saarlandes 11 F 86/03 vom 02.02.2004 |
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