JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 10.01.2006, Aktenzeichen: 1 Q 73/05
| Leitsatz: | Verstößt ein Soldat auf Zeit, der zugleich Vorgesetzter ist, in einem Zeitraum von mehr als einem Jahr mehrfach gegen unterschiedliche Dienstpflichten, wobei er zumindest in einem Fall die ihm unterstellten Soldaten auch unwürdig und ehrverletzend behandelte, so ist die Annahme gerechtfertigt, dass ein weiterer Verbleib in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung ernstlich gefährden würde (§ 55 Abs. 5 SG). |
| Rechtsgebiete: | SG, VwGO |
| Vorschriften: | SG § 7, SG § 11 Abs. 1 Satz 1, SG § 11 Abs. 1 Satz 2, SG § 55 Abs. 5, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2, |
| Stichworte: | fristlose Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland 12 K 23/04 vom 05.07.2005 |
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