Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 08.07.2008, Aktenzeichen: 2 D 245/08 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 2 D 245/08

Beschluss vom 08.07.2008


Leitsatz:Die Annahme einer Unzumutbarkeit der Ausreise im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG unter dem Aspekt des nach Art. 8 EMRK geschützten "Privatlebens" setzt eine abgeschlossene und "gelungene" Integration des Ausländers in die Lebensverhältnisse in Deutschland voraus. Davon kann nicht bereits ausgegangen werden, wenn sich ein Ausländer für einen bestimmten auch längeren Zeitraum im Inland aufgehalten hat. Eine Aufenthaltsbeendigung beinhaltet vielmehr nur dann einen konventionswidrigen Eingriff in das "Privatleben", wenn der Ausländer aufgrund seines (längeren) Aufenthalts über so "starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte" zum "Aufnahmestaat" verfügt, dass er aufgrund der Gesamtentwicklung "faktisch zu einem Inländer" geworden ist, dem wegen der Besonderheiten seines Falles ein Leben in dem Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug (mehr) hat, schlechterdings nicht mehr zugemutet werden kann.

Dabei ist keine isolierte Betrachtung allein des Integrationsgrades von ganz oder teilweise in Deutschland aufgewachsenen minderjährigen und mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindern vorzunehmen.
Rechtsgebiete:AufenthG, EMRK
Vorschriften:AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 1, EMRK Art. 8,
Stichworte:Bleiberechtaus, humanitäre Gründe,
Verfahrensgang:VG Saarland, 2 K 2085/07 vom 13.05.2008

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SAARLAND – Beschluss vom 08.07.2008, Aktenzeichen: 2 D 245/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-SAARLAND - 08.07.2008, 2 D 245/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum