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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 08.03.2006, Aktenzeichen: 3 R 5/04 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 3 R 5/04

Beschluss vom 08.03.2006


Leitsatz:Für die Sachkenntnis im labormäßigen Umgang mit Tierseuchenerregern ist eine rund 13-jährige Laborerfahrung unter ärztlicher Aufsicht in der Lebensmittelüberwachung mit Erregern sowohl von menschlichen Krankheiten als auch von Tierkrankheiten bei grundrechtskonformer Auslegung ausreichend.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 130a,
Stichworte:Zur Sachkenntnis beim Laborumgang mit Tierseuchenerregern,

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