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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 07.08.2006, Aktenzeichen: 3 W 11/06 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 3 W 11/06

Beschluss vom 07.08.2006


Leitsatz:a) Das Tatbestandsmerkmal der persönlichen Zuverlässigkeit (des Leiters einer Ersatzschule) im Sinne von § 7 Abs. 1 d PrivSchG SL umfasst nicht auch das Erfordernis der fachlichen Eignung.

b) Sind wesentliche Ursachen dafür, dass es in der Vergangenheit zu zahlreichen körperlichen Übergriffen von Lehrern und sonstigen Erziehungspersonen einer Ersatzschule auf Schüler gekommen ist, durch Ablösung der selbst dem Vorwurf von Übergriffen ausgesetzten früheren Schulleiter und die Verringerung des vormals ungewöhnlich hohen Anteils verhaltensauffälliger Schüler zumindest deutlich reduziert worden und ist die (neue) Schulleitung gegen einen Lehrer, der das Verbot körperlicher Züchtigung und demütigender Behandlung von Schülern missachtet hat, konsequent bis hin zur fristlosen Kündigung eingeschritten und hat auf diese Weise deutlich gemacht, dass derartige Erziehungsmethoden nicht (mehr) geduldet werden, so ist im Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Genehmigungswiderrufs die Annahme des Verwaltungsgerichts zu billigen, dass das Risiko weiterer körperlicher Übergriffe auf Schüler während des vorläufigen Weiterbetriebes der Schule bis zur Entscheidung in der Hauptsache gering ist.
Rechtsgebiete:PrivSchG SL
Vorschriften:PrivSchG SL § 7 Abs. 1 d,
Verfahrensgang:VG Saarland 1 F 13/06 vom 22.06.2006

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