JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 07.07.2009, Aktenzeichen: 2 B 393/09
| Leitsatz: | Die Aussetzung der Abschiebung eines "heiratswilligen" Ausländers unter dem Gesichtspunkt der als "Vorwirkung" der Ehe bereits vom Schutzbereich des Art. 6 GG mit umfassten Eheschließungsfreiheit setzt über das Bestehen ernsthafter Absichten der Partner hinaus voraus, dass eine mögliche Bleiberechte vermittelnde Eheschließung mit einer Deutschen oder zumindest einer ihrerseits bleibeberechtigten Staatsangehörigen "unmittelbar bevorsteht". |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AufenthG |
| Vorschriften: | VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6, AufenthG § 10 Abs. 3, AufenthG § 11 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland, 10 L 580/09 vom 06.07.2009 |
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