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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 06.09.2007, Aktenzeichen: 7 B 346/07 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 7 B 346/07

Beschluss vom 06.09.2007


Leitsatz:Zwischen dem sexuellen Missbrauch von Kindern und dem Besitz kinderpornografischer Schriften, dem ein sexueller Missbrauch notwendig vorausgegangen ist, besteht kein qualitativer Unterschied, der es rechtfertigt, Straftaten der letztgenannten Art aus disziplinarer Sicht grundsätzlich in einem milderen Licht als den Missbrauch als solchen zu sehen.

Ein Beamter, dem es obliegt, andere - wenn auch nur hinsichtlich bestimmter Rechtsbereiche - auf die Gesetzmäßigkeit ihres Handelns hin zu überprüfen, steht in besonderem Maße in der Pflicht, selbst nicht straffällig zu werden.
Rechtsgebiete:BDG, StGB
Vorschriften:BDG § 38 Abs. 1 Satz 1, BDG § 38 Abs. 2, BDG § 63 Abs. 1 Satz 1, BDG § 63 Abs. 2, StGB § 176 Abs. 1, StGB § 176 Abs. 2, StGB § 184 Abs. 5 a.F., StGB § 184 b Abs. 4,
Verfahrensgang:VG Saarland 4 L 491/07 vom 25.05.2007

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