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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 05.05.2006, Aktenzeichen: 3 Q 22/06 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 3 Q 22/06

Beschluss vom 05.05.2006


Leitsatz:In Fallgestaltungen, in denen das angefochtene Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt ist, ist für eine Rechtsmittelzulassung nur Raum, wenn hinsichtlich eines jeden der Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt.
Rechtsgebiete:AufenthaltsG
Vorschriften:AufenthaltsG § 60 Abs. 7, AufenthaltsG § 60 Abs. 7 Satz 1,
Stichworte:Berufungszulassung bei mehreren selbständig tragenden Begründungen des angefochtenen Urteils.,
Verfahrensgang:VG Saarland 11 K 9/05.A vom 23.09.2005

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