JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 05.04.2004, Aktenzeichen: 3 Q 36/03
| Leitsatz: | Dem Grundsatz der Waffengleichheit im Prüfungsrechtsstreit widerspricht es nicht, wenn die Arbeit des Prüflings von dem Gericht nicht nachgebessert wird, wohl aber Prüferbeurteilungen nachgebessert werden. Die Arbeit des Prüflings kann nachträglich nicht mehr verändert oder nachgebessert werden, weil dies dem Grundsatz der Chancengleichheit aller Prüflinge widerspricht. Dagegen geht es bei der Nachbesserung von Leistungen der Prüfer um die Herstellung eines rechtmäßigen Prüfungsergebnisses, das im Interesse beider Beteiligten, vor allem aber auch des Prüflings selber liegt, so dass die Waffengleichheit nicht verletzt wird. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, BVerfGG |
| Vorschriften: | VwGO § 54 Abs. 1, VwGO § 54 Abs. 2, VwGO § 54 Abs. 3, VwGO § 54 Nr. 38, ZPO § 41 Nr. 6, ZPO § 42 Abs. 2, BVerfGG § 18, |
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