JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 03.07.2008, Aktenzeichen: 1 A 29/08
| Leitsatz: | Der Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 BeamtVG), steht im Einklang mit Art. 33 Abs. 5 GG und sonstigem Verfassungsrecht. Das Vorbringen, die amtsangemessene Alimentation sei infolge einer Kürzungsvorschrift nicht mehr gewährleistet, kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur im Wege einer Feststellungsklage einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden. |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Vorschriften: | GG Art. 33 Abs. 5, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland, 3 K 781/07 vom 11.12.2007 |
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