JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 03.05.2007, Aktenzeichen: 1 B 23/07
| Leitsatz: | 1. Für die Überprüfung der Fahreignung auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, 46 Abs. 1 FeV ist nicht erforderlich, dass im Zeitpunkt des Führens eines Fahrzeuges eine "gesicherte Annahme von Cannabiseinfluss" gegeben ist; Anknüpfungspunkt für eine ordnungsrechtliche Überprüfung der Kraftfahreignung, die an den Belangen der Verkehrssicherheit und der vorbeugenden Gefahrenabwehr ausgerichtet ist, ist ein im Ausgangspunkt abstrakter Gefährdungstatbestand, bei dem eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zusätzliche Beweisanzeichen für die Fahrunsicherheit nicht erforderlich sind. 2. Zur Auswahl des Gutachters durch die Verwaltungsbehörde (Einzelfall). |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV |
| Vorschriften: | StVG § 3 Abs. 1 Satz 1, FeV § 46 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland 10 L 73/07 vom 18.01.2007 |
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