JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 02.09.2005, Aktenzeichen: 3 W 15/05
| Leitsatz: | Im Rahmen des summarischen Verfahrens sind keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass durch die Schulrechtsreform von Mai 2005 (prinzipielle Einführung der Zweizügigkeit im Grundschulbereich) und die auf ihr fußende Zusammenlegung von Schulen die Selbstverwaltungsrechte der beschwerdeführenden Gemeinden verletzt sind. Dies gilt insbesondere für das Gemeinderecht der Finanzhoheit; zu dessen Voraussetzungen im Einzelnen. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, SchOG |
| Vorschriften: | VwGO § 80 Abs. 3 S. 1, VwGO § 123, SchOG § 9, SchOG § 9 Abs. 1, SchOG § 9 Abs. 4, SchOG § 38 Abs. 1, SchOG § 45 Abs. 2 Nr. 1, SchOG § 45 Abs. 3 Nr. 3, |
| Stichworte: | zum Konflikt zwischen Schulreform und gemeindlichem Selbstverwaltungsrecht, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland 1 F 9/05 vom 26.08.2005 |
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