JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 02.06.2009, Aktenzeichen: 1 B 347/09
| Leitsatz: | Die Gemeinden haben während der "heißen Wahlkampfphase" sicherzustellen, dass den Parteien, die sich an den Wahlen beteiligen, in angemessenem Umfang die Möglichkeit zur Selbstdarstellung durch Wahlsichtwerbung eröffnet ist. Dabei brauchen sie die diesbezüglichen Wünsche der Parteien nicht unbeschränkt zu erfüllen, sondern können in den Grenzen ihres durch das verfassungsrechtliche Gebot, ausreichende Flächen zur Verfügung zu stellen, beschränkten Ermessens entscheiden, auf welche Weise sie diesem Gebot Rechnung tragen. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, SStrG |
| Vorschriften: | VwGO § 61 Nr. 2, SStrG § 2 Abs. 2 Nr. 1, |
| Stichworte: | Wahlsichtwerbung politischer Parteien, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland, 10 L 248/09 vom 16.04.2009 |
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