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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 01.02.2008, Aktenzeichen: 1 B 477/07 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 1 B 477/07

Beschluss vom 01.02.2008


Leitsatz:1. Beurteilungsrichtlinien sind nicht wie Rechtsnormen aus sich heraus, sondern gemäß der von ihrem Urheber gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen.

2. Selbst wenn eine dienstliche Beurteilung verfahrensfehlerhaft erstellt worden ist, besagt ein solcher Verfahrensmangel noch nicht, dass die Beurteilung auch inhaltlich rechtsfehlerhaft ist.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 123, VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6,

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