JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 01.02.2008, Aktenzeichen: 1 B 477/07
| Leitsatz: | 1. Beurteilungsrichtlinien sind nicht wie Rechtsnormen aus sich heraus, sondern gemäß der von ihrem Urheber gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen. 2. Selbst wenn eine dienstliche Beurteilung verfahrensfehlerhaft erstellt worden ist, besagt ein solcher Verfahrensmangel noch nicht, dass die Beurteilung auch inhaltlich rechtsfehlerhaft ist. |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Vorschriften: | VwGO § 123, VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6, |
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