JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 11 / 2008
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| Rechtsgebiete: | GG, BestG |
| Schlagworte: | allgemeine Satzungsgewalt, ausbeuterische Kinderarbeit, Benutzung, Benutzungsregelung, Berufsfreiheit, Bestattung, Bestattungsrecht, Eingriff, Friedhof, Friedhofsrecht, Friedhofssatzung, gesetzliche Ermächtigung, Grabmal, Herkunft, ILO-Konvention 182, Kinderarbeit, Kommunalrecht, Kommune, Kompetenz, Nachweis, Nachweispflicht, Normenkontrolle, Rechtsverletzung, Regelungskompetenz, Satzung, Satzungsautonomie, Satzungsbefugnis, Selbstverwaltungsrecht, Steinmetz, XERTIFIX-Siegel |
| Leitsatz: | Die allgemeine Satzungsbefugnis nach § 24 Abs. 1 GemO ermächtigt die Kommungen nicht, im Rahmen einer Friedhofssatzung Regelungen über den Nachweis der Herkunft und der Produktionsbedingungen für das für Grabmale verwendete Steinmaterial zu treffen (hier: Nachweis der Herstellung unter Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 für Importe aus bestimmten Staaten). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 C 10771/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, StPO, LUIG |
| Schlagworte: | Hauptsacheverfahren, Zwischenverfahren, Streitgegenstand, Umweltinformationen, Verwaltungsvorgänge, Aktenmaterial, Aktenvorlage, Weigerung, Sperrerklärung, Informationseinschränkungen, Anonymisierungen, Schwärzungen, Wohl des Landes, Nachteil, wesensmäßige Geheimhaltungsbedürftigkeit, Betriebsgeheimnis, personenbezogene Daten, Auskunftsinteresse, Offenbarungsinteresse, Schutzzweck, Wahrheitsfindung, effektiver Rechtsschutz verfassungsmäßiger Rang, Grundrechtsbezug, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeitsprüfung, personalisierter Informationseinschlag, verwaltungsinterne Vorgänge, Gutachten, Aktenvermerke, amtlicher Bezug, persönlich privater Bezug |
| Leitsatz: | 1. Das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO wird nicht dadurch gegenstandslos, dass auch im Hauptsacheverfahren über die Pflicht zur Vorlage der Akten - hier Zugang zu Umweltinformationen - gestritten wird (wie BVerwG, NvwZ 2008, 554 ff.). 2. Maßstab der im Zwischenstreit vorzunehmenden Rechtswidrigkeitsprüfung bleibt auch dann grundsätzlich das prozessuale Normprogramm des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO und nicht das für die Informationserteilung im Hauptsachestreit einschlägige materielle Recht. 3. Als Geheimhaltungsgrund für Umweltinformationen eignet sich innerhalb des Anwendungsbereichs des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO weniger der öffentliche Belang an der Vermeidung von Nachteilen für das Wohl des Landes als vielmehr das private Interesse an der Wahrung personenbezogener Daten und des Betriebsgeheimnisses. 4. Werden Umweltinformationen in objektivierter Form z.B. in Gestalt eines Untersuchungsberichts oder eines Sachverständigengutachtens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, unterliegt der dieser Informationserteilung vorausgehende innerbehördliche Abstimmungs- und Meinungsbildungsprozess nur bei Vorliegen eines speziellen hierauf gerichteten Auskunftsinteresses der Offenlegung (hier verneint). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 12 F 11054/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LMG, RStV |
| Schlagworte: | Werbung, Werbesendung, Dauerwerbesendung, Kennzeichnung |
| Leitsatz: | Dauerwerbesendungen im Fernsehen sind gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 RStV mit einem Begriff zu kennzeichnen, der den Werbecharakter leicht und unmissverständlich erkennbar macht. Diesen Anforderungen genügt die Bezeichnung als "(Dauer-)Werbesendung", nicht aber diejenige als "Promotion". |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 10957/08.OVG | |
"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 11 / 2008 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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