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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum10 / 2008 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 10 / 2008



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10851/08.OVG vom 31.10.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 91/439/EWG, StVG, FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnisentziehung, Alkoholproblematik, Fahreignung, EU-Fahrerlaubnis, Anerkennung, EuGH-Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 (Wiedemann), C-343/06 (Funk), C-334/06 bis C-336/06 (Zerche u.a.), Rechtsmissbrauch, Führerscheintourismus
Leitsatz:Nach der Rechtsprechung des EuGH begründet die Ausstellung eines EU-Führerscheins für den Ausstellerstaat die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung beginnend bei seiner Zuständigkeit bis hin zur materiellen Rechtmäßigkeit des Führerscheins in Bezug auf das Wohnsitzerfordernis sowie die Fahreignung. Die übrigen Mitgliedstaaten haben auf diese Rechtmäßigkeit zu vertrauen und keine Kompetenz, diese aufgrund eigener Erkenntnisse in Frage zu stellen.

Diese Grundsätze gelten gemäß der jüngsten Rechtsprechung des EuGH in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 - C-329/06 (Wiedemann u.a.) auch in Fällen eines offensichtlichen Rechtsmissbrauchs; insofern hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung zum "Führerscheintourismus" nicht mehr fest. Die Kompetenzzuweisung erlaubt nur dann eine Ausnahme, wenn der Ausstellerstaat selbst zu erkennen gibt, dass seine Zuständigkeit nicht begründet gewesen ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10851/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10215/08.OVG vom 31.10.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, AsylVfG
Schlagworte:Asyl, politischer Flüchtling, politische Verfolgung, Türkei, politischer Aktivist, Aktivitäten der Ehefrau, Waffenlager in Ehewohnung, DHKP-C, TAYAD, HADEP/DTP, Vorverfolgung, Rückkehrkontrollen, Ermittlungen, Zeuge, Mitverstrickung, Terrorismusvorbehalt, Ausschlusstatbestände
Leitsatz:Zur Verfolgungsgefährdung eines türkischen Staatsangehörigen, der nach eigenen politischen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verhaftung seiner Ehefrau als Gebietsleiterin der DHKP-C und dem Auffinden eines Waffenlagers in der Ehewohnung von den Sicherheitskräften gesucht worden war.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10215/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 11330/07.OVG vom 29.10.2008

Rechtsgebiete:BImSchG, 4. BImSchV, UVPG, Richtlinie 85/337/EG, Aarhus-Übereinkommen
Schlagworte:Verwaltungsverfahren, Genehmigungsverfahren, Verfahrensvorschrift, Öffentlichkeitsbeteiligung, betroffene Öffentlichkeit, Mitwirkungsrechte, fehlerhaftes Verfahren, Drittschutz, europäische Richtlinien, Richtlinie 85/337/EWG, UVP-Richtlinie, Richtlinie 2003/35/EG, Aarhus-Übereinkommen, Windkraftanlage, Eiswurf, Eiswurfgefahr, Eiswurfweiten, Sicherheitsabstand, ausreichender Sicherheitsabstand, Sicherheitsabstandsberechnung, WECO-Projekt
Leitsatz:Durch die Erteilung einer immisionsrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG statt in einem Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung werden Dritte nicht in eigenen Rechten verletzt. Gegenteiliges folgt nicht aus europarechlichen Vorgaben, insbesondere nicht aus Art. 10 a der Richtlinie 85/337/EWG (UVP-Richtlinie). Deren Klage führt deshalb nur dann zur Aufhebung der angefochtenen Genehmigung, wenn das fehlerhafte Verfahren zu einer Verletzung deren eigener materieller Rechte geführt hat (Abgrenzung zu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 B 12114/04.OVG-).

Zur Berechnung des Sicherheitsabstandes zwischen Windkraftanlagen und Grundstücken, die von Eisstücken getroffen werden könnten, die von den Rotoren der Windkraftanlagen weggeschleudert werden können, ist es sachgerecht, sich an der im Rahmen des WECO-Projektes ermittelten Formel (1,5 x (Nabenhöhe + Rotordurchmesser)) zu orientieren (Im Anschluss an OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 2 M 71/05 -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11330/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10444/08.OVG vom 24.10.2008

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Anwendungsbereich, Aufnahme, aufnehmen, befristet, betreuen, Betreuung, Betrieb, Betriebserlaubnis, bezahlen, Bezahlung, Beziehung, Bezugsperson, Bindung, Dauer, dauerhaft, einbinden, Einbindung, Eingliederungshilfe, Einrichtung, Einrichtungsträger, Eltern, emotional, Entgelt, Erlaubnis, erstatten, Erstattung, Erwerbszweck, Erziehungshilfe, Erziehungsstelle, Fachfamilie, familiär, Familie, familienähnlich, Familienleistungsausgleich, Familienpflege, fortdauernd, Gewährung, Haushalt, Hilfe, Hilfe zur Erziehung, Indiz, indiziell, Jugendhilfe, Jugendlicher, Kind, Kindergeld, Kindertagespflege, Kosten, Kostenerstattung, kurzfristig, leben, Leistung, Leistungsträger, letztverantwortlich, Letztverantwortlichkeit, Mitarbeiter, pädagogisch, Pauschalbetrag, Personensorgeberechtigter, persönlich, Pflege, pflegen, Pflegeeltern, Pflegeerlaubnis, Pflegekind, Pflegeperson, über Tag und Nacht, örtlich, sonstige betreute Wohnform, Träger, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, verantwortlich, Verantwortlichkeit, Verbleib, Verbundenheit, Verhältnis, vermitteln, Vollzeitpflege, Wechsel, Weisung, weisungsberechtigt, Weisungsrecht, zuständig, Zuständigkeit, Zuständigkeitswechsel
Leitsatz:1) Pflegeperson im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII und von § 86 Abs. 6 Satz 1 SGB VIII ist nur, wer der Sache nach "Vollzeitpflege" im Sinne von § 33 SGB VIII leistet und nicht etwa ein Kind oder einen Jugendlichen in einer "Einrichtung" oder einer "sonstigen betreuten Wohnform" im Sinne von § 34 SGB VIII betreut.

2) Für die Abgrenzung der Formen der Vollzeitpflege von familienähnlich ausgestalteten Hilfeformen nach § 34 SGB VIII ist entscheidend, ob das Kind bzw. der Jugendliche an die betreuende Person selbst vermittelt wurde, die deshalb umfassend allein persönlich verantwortlich ist, oder ob das Kind bzw. der Jugendliche nicht unmittelbar an die betreuende Person vermittelt wurde, die Verantwortung daher zumindest mit anderen geteilt wird und unabhängig von der betreuenden Person weiterbestehen würde.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10444/08.OVG


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