JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 09 / 2008
Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | LV |
| Leitsatz: | Die durch Art. 1 Abs. 1 LV gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit von Lehrern wird durch das im Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz angeordnete Rauchverbot in Schulen in verfassungsgemäßer Weise eingeschränkt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, VGH B 29/08 | |
| Rechtsgebiete: | LV |
| Leitsatz: | Die durch Art. 1 Abs. 1 LV gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit von Lehrern wird durch das im Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz angeordnete Rauchverbot in Schulen in verfassungsgemäßer Weise eingeschränkt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, VGH B 21/08 | |
| Rechtsgebiete: | LV |
| Leitsatz: | 1. Der mit dem Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens stellt einen legitimen Zweck dar, der Eingriffe in Grundrechte rechtfertigt. 2. Im Rahmen des von ihm gewählten Schutzkonzepts muss der Landesgesetzgeber auch besondere Belange der Gaststättenbetreiber beachten und mit denen des Gesundheitsschutzes zu einem verhältnismäßigen und folgerichtigen Ausgleich bringen. Dabei stärkt neben der durch Art. 58 LV garantierten Berufsfreiheit die in Art. 52 Abs. 1 LV hervorgehobene Gewährleistung der wirtschaftlichen Freiheit die Belange derjenigen, die ihre Existenz eigenverantwortlich und ohne Inanspruchnahme staatlicher Hilfe sichern. 3. Gestattet der Landesgesetzgeber als Ausnahme vom Rauchverbot in Gaststätten das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen, kommt für die getränkegeprägte Kleingastronomie in Ein-Raum-Gaststätten, der die Einrichtung abgetrennter Raucherbereiche nicht möglich ist, nur die Freistellung vom Rauchverbot in Betracht. 4. Zum Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers bei einer verfassungsgemäßen Neuregelung des Nichtraucherschutzes in Rheinland-Pfalz. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, VGH B 9/08 | |
| Rechtsgebiete: | LV |
| Leitsatz: | 1. Der mit dem Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens stellt einen legitimen Zweck dar, der Eingriffe in Grundrechte rechtfertigt. 2. Im Rahmen des von ihm gewählten Schutzkonzepts muss der Landesgesetzgeber auch besondere Belange der Gaststättenbetreiber beachten und mit denen des Gesundheitsschutzes zu einem verhältnismäßigen und folgerichtigen Ausgleich bringen. Dabei stärkt neben der durch Art. 58 LV garantierten Berufsfreiheit die in Art. 52 Abs. 1 LV hervorgehobene Gewährleistung der wirtschaftlichen Freiheit die Belange derjenigen, die ihre Existenz eigenverantwortlich und ohne Inanspruchnahme staatlicher Hilfe sichern. 3. Gestattet der Landesgesetzgeber als Ausnahme vom Rauchverbot in Gaststätten das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen, kommt für die getränkegeprägte Kleingastronomie in Ein-Raum-Gaststätten, der die Einrichtung abgetrennter Raucherbereiche nicht möglich ist, nur die Freistellung vom Rauchverbot in Betracht. 4. Zum Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers bei einer verfassungsgemäßen Neuregelung des Nichtraucherschutzes in Rheinland-Pfalz. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, VGH B 6/08 | |