JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 08 / 2008
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| Rechtsgebiete: | GemO, LFAG |
| Schlagworte: | Sonderumlage, Verbandsgemeindeumlage, dringendes öffentliches Interesse, dringend, öffentlich, Interesse, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Selbstverwaltung, Selbstverwaltungsaufgabe, Aufgabenübernahme, Aufgabenwahrnehmung, Aufgabe, Zuständigkeit, Fremdenverkehrsförderung, Fremdenverkehr, Tourismus |
| Leitsatz: | 1. Ein im Sinne des § 67 Abs. 3 Satz 1 GemO dringendes öffentliches Interesse an der Übernahme der Fremdenverkehrsförderung durch die Verbandsgemeinde besteht dann, wenn Ortsgemeinden ihrer Aufgabenverantwortung nicht (mehr) gerecht werden, die Wahrnehmung der Aufgabe auf der Ebene der Verbandsgemeinde aber dem jedenfalls weit überwiegenden Teil der Ortsgemeinden einen nennenswerten Vorteil bringen wird. 2. Hat die Verbandsgemeinde die Zuständigkeit für die Fremdenverkehrsförderung nicht gemäß § 67 Abs. 3 GemO wirksam von den Ortsgemeinden übernommen, kann sie für die Wahrnehmung dieser Aufgabe keine Sonderumlage im Sinne des § 26 Abs. 2 LFAG erheben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 C 11333/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AltZertG, EStG, SGB II, SGB VIII, VVG, ZPO |
| Schlagworte: | Altersgrenze, Altersrente, Alterssicherung, Altersversorgung, Altersvorsorge, Altersvorsorgebeiträge, Altersvorsorgevertrag, angemessen, angemessene Alterssicherung, Angemessenheit, Aufwendung, Dauerleistung, Einkommen, Eintritt, Eintritt in den Ruhestand, Erstattung, fällig, Fälligkeit, gesetzlich, Jugendhilfe, Kapital, kapitalbildend, Kapitallebensversicherung, Lebensjahr, lebenslang, Lebensversicherung, monatlich, privat, Regelaltersrente, Rente, rentengleich, Rentenversicherung, Riesterrente, Ruhestand, unbestimmter Rechtsbegriff, Vereinbarung, Vermögen, Vermögensbildung, Versicherungssumme, Vertrag, vertraglich, verwertbar, verwerten, Verwertung, Verwertungsausschluss, Vollendung, zertifiziert, Zweck, Zweckbindung |
| Leitsatz: | 1) Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist zur angemessenen Altersicherung i.S.v. § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII nicht von vorneherein und ausnahmslos objektiv ungeeignet. Als angemessene Alterssicherung stellt sich eine solche grundsätzlich aber nur dann dar, wenn ihre Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand vertraglich ausgeschlossen ist. 2) Vom Eintritt in den Ruhestand kann bei Frauen wie Männern frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgegangen werden, sofern nicht im konkreten Einzelfall kraft Gesetzes, tarifvertraglich oder aufgrund objektiver persönlicher Umstände ausnahmsweise etwas anderes gilt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10142/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, StVO |
| Schlagworte: | Verkehrszeichen, Regelung, Hinweiszeichen, Autobahn, Anspruch, Rechtsposition, Eingriff, Gewerbebetrieb, Teilhabeanspruch, Ermessen, Anliegerrecht, Wettbewerb, Wettbewerbsgleichheit, Verwaltungsvorschriften, Auslegung, Ausnahme, Einzelfall, Berufungsfälle, Autohof, Raststätte, Zusatzzeichen, Autogastankstelle |
| Leitsatz: | Zum ausnahmsweise bestehenden Teilhabeanspruch auf eine verkehrsrechtliche Hinweisbeschilderung auf Autobahnen (hier: für an einen Autohof [Zeichen 448.1 StVO] unmittelbar angrenzende Autogastankstelle - Ergänzungssymbol Zeichen 365-53 [LPG]). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10419/08.OVG | |
"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 08 / 2008 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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