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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum08 / 2008 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 08 / 2008



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10443/08.OVG vom 21.08.2008

Rechtsgebiete:SGB II, SGB VIII
Schlagworte:Anspruch, Aufenthalt, aufwenden, Aufwendung, außerhalb, außerhalb des Elternhauses, Besuchsaufenthalt, Betreuungsleistung, Beziehung, Eltern, Elternhaus, Elternteil, erstatten, Erstattung, fördern, Gewährung, Haushalt, Herkunftsfamilie, Hilfe, Jugendhilfe, Jugendlicher, junger Mensch, Kind, Kosten, Kostenbeitrag, Kostenbeitragspflichtiger, Leistung, Leistungsträger, Leistung über Tag und Nacht, minderjährig, notwendiger Unterhalt, örtlich, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, sicherstellen, Sozialleistungen, Übernahme, umgangsberechtigt, Umgangskontakt, Umgangsrecht, Unterhalt, Unterhaltsbedarf, Unterhaltspflicht, Unterhaltspflichtiger, verpflegen, Verpflegung, Verpflegungsgeld, Zweckmäßigkeitserwägung
Leitsatz:Wird Hilfe nach den §§ 32 bis 35 SGB VIII oder nach § 35a Abs. 1 Nr. 2 bis 4 SGB VIII gewährt, so gehören die Kosten der Verpflegung eines Kindes oder Jugendlichen während seiner Aufenthalte im Elternhaus nicht zu seinem notwendigen Unterhalt im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Können oder wollen die Eltern die dafür erforderlichen Mittel nicht aufwenden, steht dem minderjährigen Kind oder Jugendlichen jedoch ein Anspruch auf dahingehende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites oder Zwölftes Buch zu.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10443/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10406/08.OVG vom 20.08.2008

Rechtsgebiete:Landesverordnung zur Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe vom 15.03.2006, EGVO 795/2004, BetrPrämDurchfV
Schlagworte:landwirtschaftliche Subvention, Betriebsprämie, Zahlungsanspruch, Dauergrünland, Grünland, Flurbereinigung
Leitsatz:Zur Festsetzung der Zahlungsansprüche für die Betriebsprämie nach einer Flurbereinigung.

§ 4 der Landesverordnung zur Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe vom 15.3.2006 (GVBl. S. 129) ist bei gebotener verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung mit höherrangigem Recht vereinbar.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10406/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10338/08.OVG vom 18.08.2008

Rechtsgebiete:LGlüG, GlüStV
Schlagworte:Gewerberecht, Sportwette, Oddset, Festquotenwette, Wette, Glücksspiel, öffentliches Glücksspiel, Monopol, staatliches Monopol, privates Monopol, Konzession, Glücksspielmonopol, Wettmonopol, Sportwettmonopol, Lotterie, Glücksspielstaatsvertrag, Wettanbieter, Wettvermittler, Sportwettenvermittler, Buchmacher, Untersagung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung, Interessenabwägung, Spielsucht, Wettleidenschaft, Bekämpfung der Spielsucht, Begrenzung der Wettleidenschaft, Spieltrieb, Glücksspielangebot, Übergangsfrist, Annahmestelle, Begrenzung, Werbung, Veranstalter, Glücksspielveranstalter, unmittelbarer Veranstalter, Veranstalterkonzession, Lotto
Leitsatz:Solange die Zahl der Lotto-Annahmestellen nicht in einer dem Glücksspielstaatsvertrag genügenden Weise begrenzt wird und nicht sichergestellt ist, dass die Werbung für die monopolisierten öffentlichen Glücksspiele in Rheinland-Pfalz diesem Staatsvertrag entspricht, geht das Interesse privater Wettvermittler, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen, dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Einstellung dieser Wettvermittlung vor.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10338/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11375/07.OVG vom 15.08.2008

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Angehörige, Angehörigendarlehen, Ausbildungsförderung, Ausbildungsförderungsrecht, Auszubildender, Beweiswürdigung, Bundesfinanzhof, Darlegungspflicht, Darlehen, Darlehensverbindlichkeit, Eltern, Fremdvergleich, Missbrauch, Mutter, nahe Angehörige, nahe Verwandte, Schenkung, Schulden, Überzeugungsbildung, Unterhaltsgewährung, Vater, Verbindlichkeit, Vermögen, verschleierte Schenkung, Verwandte, Verwandtendarlehen
Leitsatz:1. Die Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Darlehens als vom Vermögen des Auszubildenden abzugsfähige Schulden im Sinne des § 28 Abs. 3 BAföG setzt voraus, dass die Vereinbarung zivilrechtlich wirksam abgeschlossen und - auch anhand der tatsächlichen Durchführung - eindeutig aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einer Unterhaltsgewährung oder einer verschleierten Schenkung abzugrenzen ist.

2. Diese Prüfung erfolgt auf der Grundlage einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und nicht nach dem in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten so genannten Fremdvergleich. Allein das Fehlen der Schriftform, von

3. Abreden über die Tilgung oder einer Sicherung der Rückzahlungsverpflichtung schließt das Vorliegen eines wirksamen Darlehensvertrages nicht zwingend aus.

Darlegungspflichtig für das tatsächliche Vorliegen eines Darlehensvertrages ist der Auszubildende. Hierbei sind strenge Anforderungen zu stellen, um einen Missbrauch wirksam auszuschließen. Den objektiven Umständen kommt bei der Beweiswürdigung eine erhebliche Bedeutung zu.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 11375/07.OVG


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