JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 07 / 2008
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| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Erhaltungssatzung, Verhinderungsplanung, städtebauliche Eigenart, Straßenbild, Erhaltungswürdigkeit, Fremdkörper, Gebietsabgrenzung, Abbruchgenehmigung, prägen, Ortsbild prägend, optische Wirkung |
| Leitsatz: | Bei der Beurteilung des "Prägens" i.S.v. § 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist insbesondere auf die optische Wirkung des Bauwerks in Bezug auf seine nähere Umgebung abzustellen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10361/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO, GG |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Bebauungsplan, Normenkontrollantrag, Parkplatz, Parkplatzzufahrt, Straßenanbindung, Eigentum, Eigentümer, Eigentumsbetroffenheit, Eigentumsinanspruchnahme, Flächeninanspruchnahme, Grundstück, Grundstücksfläche, Wertverlust, Trassenführung, Abwägungsentscheidung, Abwägung, Erforderlichkeit, Alternative, Alternativprüfung, Alternativlosigkeit, Bauleitpläne, städtebauliche Entwicklung, Städtebaupolitik, Verkehrsentlastung, Ermessen, Ermessensgrenze, Ermittlungspflicht, Abwägungspflicht, Abwägungsmaterial, Westumgehung, Umgehungsstraße, Entwicklungsgebot, Verfahrensnorm, Abwägungsgebot, Inhaltsbestimmung, Allgemeinwohlbelange, Allgemeinwohl, Privatnützigkeit, Flächenbedarf, Verbindungsstraße, Parkplatzausweisung, Bürgerbeteiligung, Verkehrserschließung, private Belange, Unwirksamkeit, Baurecht, Bauplanungsrecht |
| Leitsatz: | Zu den Ermittlungs- und Bewertungspflichten gemäß § 2 Abs. 3 BauGB bei Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben im Rahmen der Bauleitplanung. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10193/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, Ungeeignetheit, Betäubungsmittel, harte Drogen, Amphetamin, einmalige Einnahme, Erfordernis einer Begutachtung, Regelvermutung, Kompensation |
| Leitsatz: | Für den Schluss auf die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV genügt der Nachweis des einmaligen Konsums einer sog. harten Droge (hier: Amphetamin). Die Vorbemerkung Nr. 2 der Anlage 4 FeV mit den dort vorgesehenen Begutachtungen kommt nicht zur Anwendung, wenn feststeht, dass eignungsausschließende sog. harte Drogen konsumiert worden sind; in diesen Fällen kann sich nur noch die Frage etwaiger Kompensationen nach der Vorbemerkung Nr. 3 der Anlage 4 FeV stellen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10646/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BVO |
| Schlagworte: | Beihilfe, Krankenhaus der Maximalversorgung, Privatklinik, Vergleichsberechnung |
| Leitsatz: | § 5a Abs. 3 BVO erfordert einen Vergleich der Behandlungskosten der Privatklinik mit den Entgelten desjenigen nächstgelegenen Krankenhauses der Maximalversorgung, welches die in der Privatklinik durchgeführte Therapie anbietet. War dies im Zeitpunkt der Maßnahme in keinem solchen Krankenhaus der Fall, so sind lediglich die Aufwendungen erstattungsfähig, die für die dort durchgeführte (konventionelle) Behandlung der Erkrankung entstanden wären. Nur dann, wenn diese nicht mehr als diejenige Krankenhausleistung anerkannt werden kann, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit medizinisch zweckmäßig und aus-reichend ist, sind die Kosten der Privatklinik in voller Höhe beihilfefähig. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10313/08.OVG | |