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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum01 / 2008 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 01 / 2008



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11114/07.OVG vom 30.01.2008

Rechtsgebiete:EGVO 795/2004, BetrPrämDurchfV
Schlagworte:Betriebsprämie, Zahlungsanspruch, Betriebinhaber in besonderer Lage, besondere Lage, Investition, Plan, Programm, Investitionsplan, Investitionsprogramm, objektive Nachweise, zusätzliche Produktionskapazität, Antragsjahr, Fertigstellung, Sonderprämie, Sonderprämie für männliche Rinder, Härtefallregelung, außergewöhnlicher Umstand, unbillige Härte, Produktionsverfahren, Verhältnismäßigkeit, Rückwirkung, Rückwirkungsverbot
Leitsatz:1.) Zur Berechnung der Betriebsprämie für "Betriebsinhaber in besonderer Lage" wegen Investitionen in Produktionskapazitäten.

2.) Der Investitionsplan im Sinne von Art. 21 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 muss vor der Durchführung der Investition erstellt worden sein und die Feststellung ermöglichen, welche Produktionskapazitäten mit der Investition gesteigert werden sollten.

3.) Die Forderung in § 15 Abs. 5a Satz 1 Nr. 1 BetrPrämDurchfV, wonach Investitionen bei Fertigstellung der erweiterten Produktionskapazität bis Ende 2003 nur berücksichtigt werden, soweit im Folgejahr Sonderprämien beantragt wurden, ist als zusätzlicher Nachweis der Zielgerichtetheit der Investition mit höherrangigem Recht vereinbar.

4.) Eine Investition ist fertiggestellt, wenn die erweiterte Produktionskapazität erstmalig genutzt werden kann (§ 15 Abs. 10 BetrPrämDurchfV).

5.) Eine ungünstige Marktlage ist kein Fall höherer Gewalt oder ein sonstiger außergewöhnlicher Umstand, der gemäß § 15 Abs. 5a Satz 2 BetrPrämDurchfV zu einer einzelfallbezogenen unbilligen Härte führt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11114/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11113/07.OVG vom 30.01.2008

Rechtsgebiete:EGVO 795/2004, BetrPrämDurchfV
Schlagworte:Betriebsprämie, Zahlungsanspruch, Betriebinhaber in besonderer Lage, besondere Lage, Investition, Plan, Programm, Investitionsplan, Investitionsprogramm, objektive Nachweise, eigene Nachzucht, Viehbestand, zusätzlicher Viehbestand, Stichtag
Leitsatz:1.) Zur Berechnung der Betriebsprämie für "Betriebsinhaber in besonderer Lage" wegen Investitionen in Produktionskapazitäten.

2.) Der Investitionsplan im Sinne von Art. 21 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 muss vor der Durchführung der Investition erstellt worden sein und die Feststellung ermöglichen, welche Produktionskapazitäten mit der Investition gesteigert werden sollen.

3.) Eine Investition führt nur dann "unmittelbar zur Erhöhung der Produktionskapazität" im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrPrämDurchfV, wenn die Erhöhung der Produktionskapazität und der entsprechenden Prämienanprüche maßgeblich für die Investitionsentscheidung war.

4.) Die Forderung in § 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchfV, wonach der aus eigener Nachzucht zu erweiternde Viehbestand zu mindestens 50 % bis zum 31. Dezember 2004 vorhanden sein muss, ist als zusätzlicher Nachweis für die Ernsthaftigkeit und Zielgerichtetheit der Produktion jedenfalls dann anzuwenden, wenn die erweiterte Produktionskapazitätt rechtzeitig im Jahr 2004 nutzbar war. § 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchfV ist als Stichtagsregelung zu verstehen. Die Vorschrift ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11113/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11058/07.OVG vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:RGebStV, BGB, StVG, StVZO, FZV
Schlagworte:Anzeige, Anzeigepflicht, Auto, Autoradio, Fahrzeug, Kfz, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeughalter, Kraftfahrzeughandel, Kraftfahrzeughändler, Gebrauchtwagen, Gebrauchtwagenhandel, Gebrauchtwagenhändler, Gebühr, Gebührenerhebung, Gebührenpflicht, Gebührenrecht, Gebührentatbestand, Halter, Händlergebühr, Händlerprivileg, Hörfunkgerät, amtliches Kennzeichen, rotes Kennzeichen, Kommission, Mitteilung, Radio, unzulässige Rechtsausübung, Rotkennzeichen, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkteilnehmer, pflichtwidriges Unterlassen, Verjährung, Vermittler, Vermittlung, Zulassung, Zulassungsverfahren
Leitsatz:1. Der Betrieb eines Kraftfahrzeughandels rechtfertigt grundsätzlich die Heranziehung zu einer Rundfunkgebühr als Kraftfahrzeughalter.

2. Allein das Vorhalten eines roten Kennzeichens begründet keine Rundfunkgebührenpflicht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11058/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 E 11203/07.OVG vom 28.01.2008

Rechtsgebiete:VwGO, RVG
Schlagworte:Kosten, Kostenentscheidung, Kostenfestsetzung, außergerichtliche Kosten, Kostenschuldner, Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Gebührensatz, Anrechnung, Vorverfahren, Widerspruchsverfahren, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsvergütung, Vergütungsanspruch, Gesetzesauslegung, Wortlaut
Leitsatz:Im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO ist die für das vorangegangene Widerspruchsverfahren gemäß Nr. 2300 VVRVG entstandene Geschäftsgebühr nach Maßgabe der Vorbem. 3 Abs. 4 VVRVG anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 E 11203/07.OVG


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