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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum12 / 2007 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 12 / 2007



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 E 11030/07.OVG vom 18.12.2007

Rechtsgebiete:GKG, RVG
Schlagworte:Streitwert, Beamter, Beförderung, Bewerbung, Widerspruch, Widerspruchsverfahren, Vorverfahren, Kosten, Schwierigkeit, Umfang, Erledigung, Geschäftsgebühr, Erhöhung, Erledigungsgebühr, Terminsgebühr, Einzelfall, Mitwirkung, Ursächlichkeit, Abänderung, reformatio in peius
Leitsatz:1. Für eine anwaltliche Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren fällt neben der allgemeinen Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV-RVG) keine zusätzlich anrechenbare Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG an.

2. Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG kann der Rechtsanwalt nur verlangen, wenn sein Verhalten etwas zur Erledigung des Rechtsstreits ohne Sachentscheidung beigetragen hat, d. h. seine Tätigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Erledigung des Rechtsstreits gekommen wäre.

3. Ist von einem der Beteiligten eine Streitwertbeschwerde mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Streitwerts eingelegt worden, so kann das Rechtsmittelgericht den Streitwert von Amts wegen auch niedriger festsetzen; das Verbot der sog. reformatio in peius gilt insoweit nicht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 E 11030/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10800/07.OVG vom 17.12.2007

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Beamtenversorgung, Hinterbliebenenversorgung, Witwenversorgung, Witwengeld, Witwe, Versorgungsehe, Versorgung, gesetzliche Vermutung, Vermutung, Eheschließung, Heiratsentschluss, Heirat
Leitsatz:Die in § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG enthaltene Vermutung, eine bis zum Tod des Beamten weniger als ein Jahr bestehende Ehe sei überwiegend zur Versorgung der Witwe geschlossen worden, ist nur dann widerlegt, wenn der in Unkenntnis einer lebensgefährlichen Krankheit gefasste und nach außen manifestierte Heiratsentschluss bis zur Eheschließung im Wesentlichen unverändert geblieben und die Heirat innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt ist. Das gleiche gilt, wenn der Eheschließung innerhalb eines angemessenen Zeitraums besondere Umstände objektiv entgegengestanden haben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10800/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10850/07.OVG vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:KitaG
Schlagworte:Gemeinde, finanzielle Beteiligung, Personalkosten, Kindertagesstätte, RegelAusnahme-Verhältnis, Soll-Vorschrift, besondere Leistungsschwäche, Haushaltsausgleich, Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten, Sparmöglichkeiten, Bedarfzuweisung, Ausgleichsstock, Finanzausgleich, Träger der Jugendhilfe, Landkreis, Restfinanzierung, Entwicklung der Finanzverhältnisse, "atypische" Finanzverhältnisse, Ausgleichsfunktion, Kindergartenrecht, Kind, Kindergarten, Finanzkraft, Leistungsschwäche, Personal, Kosten, Haushalt, Finanzstärke, Finanzschwäche, Jugendhilfe
Leitsatz:1. Zur Beteiligung der Gemeinden, die nicht Träger einer Kindertagesstätte sind, an den Personalkosten einer Kindertagesstätte (wie Urteil vom 16. September 1997 - 7 A 10388/07.OVG -, AS 26, 36).

2. Für den Begriff der "besonderen finanziellen Leistungsschwäche" der Gemeinde, von dem die Ausnahme hinsichtlich der finanziellen Beteiligung abhängt, kommt es nicht auf einen Vergleich mit der mehr oder weniger großen Zahl entsprechender Gemeinden im Kreisgebiet an, sondern darauf, ob auf mittlere Sicht trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Ausnutzung jeglicher Sparmöglichkeit ein Haushaltsausgleich nicht erwartet werden kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10850/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10637/07.OVG vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:FlHG, FlHVO, LMBG, LV, LGebG, AGFlHG, LKO, EWGRL 85/73, EGRL 96/23, EGRL 96/43
Schlagworte:Amtshandlung, Aufgabe, Aufgabenträger, Aufgabenübertragung, Aufgabenzuweisung, Außenverhältnis, Finanzausgleich, Finanzausstattung, Finanzgarantie, Finanzierung, Finanzierungsrichtlinie, Fleisch, Fleischbeschau, Fleischhygiene, Fleischhygienerecht, Fleischuntersuchung, Gebühr, Gebührenerhebung, Gebührenrecht, Gebührentatbestand, Gemeinschaftsrecht, Hemmstofftest, Kommune, Konnexität, Konnexitätsprinzip, Kommunalisierung, Kostenträger, Kostenträgerschaft, Landesuntersuchungsamt, Landkreis, Lebendprobe, Lebensmittel, Lebensmittel-Monitoring, Lebensmittelüberwachung, Monitoring, Nationaler Rückstandskontrollplan, Pauschalgebühr, Probe, Rückstandsuntersuchung, Rückstandskontrolle, Rückstandskontrollplan, Tierarzneimittel, Tierarzneimittelüberwachung, Zitiergebot, Zitiermangel, Zuständigkeit, Zuständigkeitsregelung
Leitsatz:Das Landesuntersuchungsamt kann für die von ihm durchgeführten Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans von den für die Schlacht- und Fleischuntersuchungen zuständigen Kommunen Gebühren erheben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10637/07.OVG


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