JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 10 / 2007
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Zulassungsantrag, Berufungszulassung, Rechtsmittel, Rechtsmitteleinlegung, Einlegung, Frist, Fristversäumnis, Adressierung, Fehladressierung, Schriftsatz, Telefax, Rechtsmittelgericht, Posteingang, Posteingangsstelle |
| Leitsatz: | Der beim Verwaltungsgericht zu stellende Antrag auf Zulassung der Berufung wahrt nicht die Rechtsmittelfrist, wenn die Antragsschrift willentlich an das Oberverwaltungsgericht adressiert ist, gleichwohl aber bei dem Telefaxgerät des Verwaltungsgerichts eingeht. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 A 10735/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10503/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LBG |
| Schlagworte: | Polizei, Polizeibeamter, Beamter, Versetzung, Organisationsermessen, Stellenbewirtschaftung, Aufgabenerfüllung, Schutzauftrag, subjektives Recht, subjektive Rechtsverletzung, Bedürfnis, dienstliches Bedürfnis, Ermessen, Ermessensausübung, Missbrauch, Willkür, Fürsorge, Wohnort, Dienstort |
| Leitsatz: | Im Bereich der Vollzugspolizei des Landes hat der Dienstherr in Ausübung seines personalwirtschaftlichen Organisationsermessens nicht nur Zahl und Art der für eine effektive Erfüllung seines Schutzauftrags erforderlichen Stellen zu bestimmen, sondern zugleich Sicherheit und Ordnung flächendeckend im gesamten Landesgebiet zu gewährleisten. Maßstab der im Rahmen dieser Stellenbewirtschaftung zu treffenden Entscheidungen ist allein das öffentliche Interesse an bestmöglicher Erfüllung dieser Aufgaben. Erst nachfolgend ist im Rahmen der Ermessenserwägungen bei Versetzungen den berechtigten persönlichen wie beruflichen Belangen der Beamten Rechnung zu tragen, wobei ein Polizeibeamter grundsätzlich davon ausgehen muss, im gesamten Landesgebiet eingesetzt zu werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 10762/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, LPlG 1977, LPlG 2003 |
| Schlagworte: | Windenergie, Windenergienutzung, Windhöffigkeit, Raumordnungsplan, Raumordnung, Ziel der Raumordnung, Verhinderungsplanung, Kontingentierung, Ausschlussmethode, Ausschlusswirkung, Vorranggebiet, Ausschlussfläche, ausschlussfreies Gebiet, Vorbehaltsgebiet, Konzentrationsfläche, Öffentlichkeitsbeteiligung, Begründung, Abwägung, Abwägungsfehler, Genehmigung, Beitrittsbeschluss, Ausschlusskriterium, Abwägungskriterium, Tabufläche, Flächenbilanz, Planungskonzept, Regionalvertretung, Kleinstflächen |
| Leitsatz: | 1. Ein regionaler Raumordnungsplan ist unwirksam, wenn er mit seinem von dem Planungsträger beschlossenen Inhalt nicht genehmigt wird und der unter Auflagen genehmigte Plan von dem Planungsträger vor der Bekanntmachung der Genehmigung des Plans so nicht beschlossen worden ist (fehlender Beitrittsbeschluss). 2. Zur Konzentrationsplanung für raumbedeutsame Windkraftanlagen durch einen regionalen Raumordnungsplan, der ein weitgehend an abstrakten Ausschlusskriterien orientiertes Planungskonzept zugrunde liegt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11412/06.OVG | |