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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum08 / 2007 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 08 / 2007



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10230/07.OVG vom 02.08.2007

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Nachbarschutz, Abstandsflächen, Ausnahme, 18 m-Regelung, Abweichung, nachbarschützende Vorschrift, besondere Situation, nachbarliche Interessen
Leitsatz:1. Die 18 m-Regelung in § 8 Abs. 9 Satz 1 Buchst. b LBauO hat nachbarschützende Funktion.

2. Auf diese nachbarschützende Funktion kann sich ein Nachbar auch berufen, wenn an dessen Grundstücksgrenze ein Vorhaben i.S.v. § 8 Abs. 9 LBauO zwar eine Länge von 12 m nicht überschreitet, aber damit insgesamt auf dem Baugrundstück eine Grenzbebauung von mehr als 18 m verwirklicht wird.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10230/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 10028/07.OVG vom 01.08.2007

Rechtsgebiete:GG, LStrG, KAG
Schlagworte:Äquivalenzprinzip, Angrenzen, Aufstellen von Werbetafeln, baulicher Aufwand, bauliche Gestaltung, Differenzierung, Erschließung, Gebühr, Gebührenmaßstab, Gebührenrecht, Grundstück, Grundstücksverhältnisse, Maßnahmen des Eigentümers, Möglichkeit, objektive Beziehung, Reinigung, Straße, Straßenreinigung, Straßenreinigungsgebühr, Verhinderung des Zugangs, Vorteil, Werbetafel, Werbung, wirtschaftliche Nutzung, Zugang
Leitsatz:1. An der für die Heranziehung eines angrenzenden Grundstücks zur Straßenreinigungsgebühr erforderlichen vorteilhaften Beziehung des Grundstücks zur Straße fehlt es nicht bereits dann, wenn trotz objektiv die Schaffung einer Zufahrt oder eines Zugangs ermöglichender Grundstücksverhältnisse die vom Eigentümer vorgenommene bauliche Gestaltung die Eröffnung einer solchen Möglichkeit nur unter erheblichem Bauaufwand zulässt.

2. Die entsprechend vorteilhafte Beziehung des Grundstücks zur Straße kann auch ohne Eröffnung eines solchen Zugangs oder einer solchen Zufahrt dann bestehen, wenn sich das Angrenzen an die Straße für die wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks als vorteilhaft erweist (hier für die Nutzung eines Grundstücks zur Aufstellung von Plakattafeln als Werbeflächen bejaht).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 10028/07.OVG


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