JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 05 / 2007
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | OWiG, GKG, LGebG |
| Schlagworte: | abschließende Regelung, Akteneinsicht, Aktenversendung, Aktenversendungspauschale, Annexkompetenz, berechtigtes Interesse, beteiligter Dritter, Bundesrecht, Bußgeldverfahren, GKG, Justizverwaltung, Kostenverzeichnis, Landesgebührenrecht, Rechtsanwalt, rechtskräftiger Abschluss, Sachzusammenhang, Staatsanwaltschaft, Strafprozessordnung, Verfahren der Verwaltungsbehörde, Verletzter, Versicherung |
| Leitsatz: | Die Aktenversendungspauschale für das Bußgeldverfahren nach § 107 Abs. 5 OWiG gilt auch für die Akteneinsicht eines Dritten und selbst dann, wenn die Aktenversendung nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids erfolgt (Abgrenzung zu nach Landesgebührenrecht zu beurteilenden Sachverhalten). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10110/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, 4. BImSchV, KrW-/AbfG |
| Schlagworte: | Stilllegungsverfügung, Heizkraftwerk, Brennstoff, Abfall, Speiseöl, Pflanzenöl, Frittierfett, naturbelassenes Pflanzenöl, Verbrennung, Verwertung, energetische Verwertung |
| Leitsatz: | Ein Heizkraftwerk, welches gebrauchtes Frittierfett zur Stromerzeugung verbrennt, ist eine genehmigungsbedürftige Anlage zur energetischen Verwertung von Abfall durch Verbrennung gemäß Nr. 8.1 Spalte 1 Buchstabe a) des Anhangs zur 4. BImSchV. Die Aktenversendungspauschale für das Bußgeldverfahren nach § 107 Abs. 5 OWiG gilt auch für die Akteneinsicht eines Dritten und selbst dann, wenn die Aktenversendung nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids erfolgt (Abgrenzung zu nach Landesgebührenrecht zu beurteilenden Sachverhalten). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11463/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BBG, GG, BLV |
| Schlagworte: | Konkurrentenstreit, höherwertiger Dienstposten, höher bewerteter Dienstposten, Dienstposten, Leistungsprinzip, Bestenauslese, Qualifikationserfordernis, Anforderungsprofil, Befähigungsprofil, dienstliche Beurteilung, aktueller Leistungsvergleich, Beurteilungszeitraum, Beförderung, Binnendifferenzierung |
| Leitsatz: | 1. Bei den oftmals in Stellenausschreibungen enthaltenen "Qualifikationserfordernissen" handelt es sich in aller Regel um ein allgemeines, beschreibendes Anforderungsprofil. Auch in diesem Fall ist bei der Bestenauslese zuvörderst auf die letzten dienstlichen Beurteilungen abzustellen (Bestätigung der st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 10 B 11229/02 -, IÖD 2003, S. 69 = NVwZ-RR 2003, S. 762). 2. Regelbeurteilungen, deren Stichtag zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung weniger als drei Jahre zurück liegt, sind - auch nach zwischenzeitlicher Beförderung des Beamten - im Allgemeinen noch hinreichend aktuell. 3. Dienstliche Beurteilungen zweier Beamter benachbarter statusrechtlicher Ämter können "im Wesentlichen gleich" sein, wenn das im niedrigeren Statusamt erreichte Gesamturteil eine Note besser ist als das im höheren Statusamt erzielte. 4. Das allgemeine, beschreibende Anforderungsprofil stellt bei einem solchen Gleichstand ein leistungsbezogenes, sachgerechtes Auswahlkriterium dar (Bestätigung der st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. Februar 1996 - 10 B 10128/96.OVG - und vom 28. August 2003 - 10 B 11114/03.OVG); das gilt auch bei Konkurrenten unterschiedlicher Statusämter. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10318/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | HeilBG, SGB X, ZPO, BOÄ |
| Schlagworte: | Arzt, Berufspflicht, Berufspflichtverletzung, unzureichende Bearbeitung von Schwerbehindertenverfahren, Amt für Soziale Angelegenheiten, verspätete Vorlage von Befund- und Behandlungsberichten |
| Leitsatz: | Ein Arzt, der Anfragen des Amtes für Soziale Angelegenheiten in Schwerbehindertenverfahren nicht beantwortet oder angeforderte Befund- und Behandlungsberichte nicht in angemessener Zeit vorlegt, verletzt seine Berufspflichten. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, LBGH A 11625/06.OVG | |