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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum03 / 2007 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 03 / 2007



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 K 561/06.KO vom 14.03.2007

Rechtsgebiete:KAG, AO
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Abwasser, Abwasserbeitrag, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Abgabe, Abgabenrecht, Kommunalabgaben, Abgabennachforderung, Abgabenerstattung, Erstattung, Erstattungsanspruch, Zinsen, Verzinsung, Erstattungszinsen, Rechtshängigkeitszinsen, Prozesszinsen, Zinsbescheid, Vorfälligkeitszinsen, Vollverzinsung, Nachzahlungszinsen, Vorauszahlung, Vorausleistung, Analogie, entsprechende Anwendung, Verweisung
Leitsatz:Im kommunalen Beitragsrecht kann ein über Rechtshängigkeitszinsen hinausgehender Anspruch auf Verzinsung eines Erstattungsbetrages nicht aus der in § 3 Abs. 1 Nr. 5 KAG angeordneten entsprechenden Anwendung des § 233a AO abgeleitet werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 K 561/06.KO



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11637/06.OVG vom 14.03.2007

Rechtsgebiete:KAG, StVG, StVO
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbaubeitragsrecht, Verkehrsanlage, Straßenausbau, einmaliger Beitrag, Beitragsfähigkeit, beitragsfähiger Aufwand, Aufwand, Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung, Umbau, Neuerrichtung, Unterhaltung, Instandhaltung, Instandsetzung, beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahme, Ausbesserung, Teileinrichtung, Straßenbestandteil, Nutzungsdauer, Lebensdauer, übliche Nutzungsdauer, übliche Lebensdauer, Baumangel, Erneuerungsbedarf, Erneuerungsbedürftigkeit, Stützmauer, Geländer, Absturzsicherung, Verkehrsschild, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kostenträger, Verkehrseinrichtung, Verkehrssicherungspflicht
Leitsatz:Die Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer Straße, also zwischen beitragsfähigem Straßenausbau und beitragsfreier Straßenunterhaltung, ist grundsätzlich nach dem Ausmaß der Arbeiten an der Verkehrsanlage vorzunehmen. Neben solchen quantitativen Aspekten der Differenzierung sind auch qualitative sowie funktionale Gesichtspunkte zu berücksichtigen, beispielsweise eine gegenüber der Gesamtanlage eigenständige Nutzungsdauer der erneuerten Straßenbestandteile, der Ablauf dieser Zeitspanne sowie eventuell festgestellte Baumängel.

Ob die Kosten eines Geländers oder einer anderen Absturzsicherung Teil des beitragsfähigen Aufwands sind, richtet sich nicht nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, sondern nach dem maßgebenden Ausbaubeitragsrecht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11637/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11532/06.OVG vom 08.03.2007

Rechtsgebiete:KHEntgG, KHG, BPflV
Schlagworte:Ausgleich, Ausnahme, Ausnahmevorschrift, Basisfallwert, BAT, BAT-Ausgleich, Beibringungsgrundsatz, Berichtigung, Bindung, Bindungswirkung, Budget, Defizit, Entgelt, Erforderlichkeit, Erledigung, Fallpauschale, Genehmigung, Grundlohnrate, Konvergenzphase, Kosten, Krankenhaus, Krankenhausfinanzierung, Krankenhauspflegesatz, Krankenhausrecht, Leistungs- und Kalkulationsaufstellung, leistungsgerechtes Budget, medizinisch leistungsgerechtes Budget, Obergrenze, Pflegesatz, pflegesatzfähiger Bereich, Schiedsstelle, Schiedsstellenbeschluss, Schiedsstellenentscheidung, Tarifvertrag, Veränderungsrate, Versorgungsauftrag, Versorgungsvertrag
Leitsatz:1. Zur Anfechtung der Versagung der Genehmigung einer zu Gunsten der Sozialleistungsträger ergangenen Schiedsstellenentscheidung zur Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen, wenn die Schiedsstelle nach Klageerhebung erneut - nunmehr im gegenläufigen Sinne - entscheidet, und die zuständige Landesbehörde dies genehmigt.

2. Zur Auslegung des Begriffs der "Erforderlichkeit" des so genannten "BAT-Ausgleichs" - § 6 Abs. 2 BPflV (entspricht Abs. 3 in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11532/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11548/06.OVG vom 08.03.2007

Rechtsgebiete:POG, LGebG, BesGebV, AllgGebV, VwGO
Schlagworte:Abgabe, Besonderes Gebührenverzeichnis, Einsatz, elektronische Signatur, elektronischer Rechtsverkehr, Ermessen, Erstattungsanspruch, Fahrtkosten, fortgeschrittene Signatur, Führerschein, Gebühr, Gebührenrecht, Kosten, Maßnahme, Ministerium der Finanzen, Pauschsatz, Personalkosten, Polizei, Polizeieinsatz, Polizeikosten, Polizeikostenrecht, Polizeirecht, qualifizierte Signatur, Rundschreiben, Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, Sachkosten, Sicherstellung, Signatur, Stundensatz, Verwaltungskosten, Wiedereinsetzung
Leitsatz:War ein im elektronischen Rechtsverkehr übermittelter Antrag auf Zulassung der Berufung lediglich mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen, kann die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommen.

Nach lfd. Nr. 14.3 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis können die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei nur Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit einer Sicherstellung nach § 22 POG als solcher entstehen, von der verantwortlichen Person erstattet verlangen. Kosten, die durch die verwaltungstechnische Abwicklung einer Sicherstellung anfallen, sind nicht erstattungsfähig (Fortführung von OVG RP, Urteil vom 25. August 2005 - 12 A 10678/05.OVG -, ESOVGRP).

Bei der Bemessung der Gebührenhöhe im Rahmen der lfd. Nr. 14.3 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis dürfen die Pauschsätze für die Ermittlung des Verwaltungsaufwands nach dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 3. Dezember 2003 (MinBl. S. 539) berücksichtigt werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11548/06.OVG


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