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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum01 / 2007 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 01 / 2007



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11172/06.OVG vom 19.01.2007

Rechtsgebiete:LBG, GG
Schlagworte:Teilzeit, Teilzeitkraft, Teilzeitstelle, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeit aus familiären Gründen, Kindererziehung, Kinderbetreuung, Arbeitszeit, Umfang der Teilzeitbeschäftigung, Beschäftigungsumfang, Heraufsetzung der Arbeitszeit, Aufstockung der Teilzeit, Vollzeitbeschäftigung, Unzumutbarkeit, dienstliche Belange, entgegenstehende dienstliche Belange, Bewilligungsvoraussetzungen, Bewilligungszeitraum, vorzeitige Änderung, haushaltsrechtliche Vorgaben, Haushaltsplan, Haushaltslage, Personalplanung, Haushaltsplanung, Planstelle, Stellenplan, Haushaltslage, Personalkosten, Fehlbedarf, Alimentationsgrundsatz, Gleichberechtigungsgebot, Grundsatz des gleichen Entgelts
Leitsatz:Ist einem Beamten aus familiären Gründen Teilzeitbeschäftigung bewilligt worden, kann der Dienstherr - bei unverändert fortbestehenden Voraussetzungen für die Bewilligung - dem Wunsch nach vorzeitiger Erhöhung des Beschäftigungsumfangs das Fehlen einer entsprechenden Planstelle im Haushalt als dienstlichen Belang entgegenhalten (hier: Antrag auf vorzeitige Änderung der Teilzeitbeschäftigung zur Kinderbetreuung und -erziehung nach erfolgter Ehescheidung).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11172/06.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11088/06.OVG vom 17.01.2007

Rechtsgebiete:BauGB, UVPG, LBauO, VwGO, FlurbG
Schlagworte:Baurecht, Bebauungsplan, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Antragsbefugnis, Verkehrslärm, Verkehrsbelastung, Abwägung, Abwägungsgebot, Belang, privater Belang, geringfügige Betroffenheit, Auslegung, öffentliche Auslegung, Ausgleich, naturschutzrechtlicher Ausgleich, Gemeinde, Fläche, Flächen, EAE 1985/1995, Ausbaubreite, Straßenausbau, Entwicklungsgebot, Flurbereinigung, vorläufige Besitzeinweisung, Eigentum, Verfügungsrecht, unbefristetes Verfügungsrecht, Aufstellungsbeschluss, Spielplatz, Umweltbericht, UVP-Pflicht, Bekanntmachung, Anstoßfunktion, Bestimmtheit, Höhenlinien, Katasterkarte, Öko-Konto, Erforderlichkeit, städtebauliche Erforderlichkeit, Falschparker
Leitsatz:Zur (fehlenden) Eignung von Grundstücken als "von der Gemeinde bereitgestellte Flächen" im Sinne von § 1 a Abs. 3 Satz 3 BauGB (Ausgleichsflächen), die der Gemeinde nur durch vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren zugewiesen wurden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11088/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11315/06.OVG vom 16.01.2007

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragschuldner, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Vorausleistung, Aufwand, Verteilung, Aufwandsverteilung, Beurteilungsspielraum, Vorteil, Vorteilssatz, Bandbreite, Gemeindeanteil, Eigenanteil, Stadtanteil, Anliegerverkehr, Durchgangsverkehr, innerörtlicher Verkehr, Mischsatz, Mischverkehrsfläche, Fahrbahn, Gehweg, Straßenoberflächenentwässerung, Entwässerung, Beleuchtung, Straßenbeleuchtung, Allgemeinheit, Anlieger, Verkehrsstrom, Verkehrsaufkommen, Verkehrsfrequenz, Fußgängerverkehr, Fahrverkehr, Teileinrichtung, Kostenspaltung
Leitsatz:Zur Ermittlung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht (im Anschluss an 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP).

Wenn Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage gleichzeitig ausgebaut und abgerechnet werden, kann die Gemeinde grundsätzlich für jede Teileinrichtung gesonderte Gemeindeanteile festlegen oder aber einen Mischsatz bilden, der das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr sämtlicher ausgebauter Teileinrichtungen berücksichtigt. Zwingend ist die Festlegung eines Mischsatzes nur, wenn die Aufwendungen nicht auf die einzelnen ausgebauten Teileinrichtungen aufgeteilt werden können, wie dies für Mischverkehrsflächen typisch ist.

Dienen Teileinrichtungen (beispielsweise die Straßenoberflächenentwässerung) ihrerseits mehreren anderen Teilen einer Verkehrsanlage, kann die Gemeinde die Aufwendungen auf die dadurch begünstigten Teileinrichtungen nach sachlichen Kriterien aufteilen. Daneben hat sie Möglichkeit, hinsichtlich dieser Aufwendungen einen Mischsatz aus den Gemeindeanteilen zu bilden, die für die einzelnen begünstigten Teileinrichtungen festgesetzt wurden. Kommen diese Aufwendungen einer der begünstigten Teileinrichtungen in deutlich überwiegendem Umfang zugute, kann der für diese Teileinrichtung festgelegte Gemeindeanteil übernommen werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11315/06.OVG


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