JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 10 / 2006
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| Rechtsgebiete: | LV |
| Leitsatz: | 1. Die Stellung des Ministerpräsidenten als ranghöchster Repräsentant des Landes und herausgehobenes Verfassungsorgan (Art. 101 LV ff.) eröffnet für regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit einen spezifischen Handlungsraum. 2. Staatliche Öffentlichkeitsarbeit muss sich aber stets innerhalb des von der Landesverfassung dem jeweiligen Verfassungsorgan zugewiesenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs halten. Sie ist ferner dem Gebot parteipolitischer Neutralität verpflichtet und unterliegt in Vorwahlzeiten grundsätzlich dem Gebot äußerster Zurückhaltung. 3. Mit den Anforderungen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit lässt sich eine Veranstaltung nicht vereinbaren, deren Unterhaltungselementen mehr als eine lediglich dienende Funktion bei der in erster Linie gebotenen Informationsvermittlung zukommt. 4. Dies zwingt nicht zum Verzicht auf Originalität und Interesse weckende Aufmachung. Ob danach die Grenzen zulässiger Amtsrepräsentation und regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit überschritten sind, ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung der Informations- und Unterhaltungselemente zu beurteilen. 5. Die verfassungsrechtlichen Grenzen regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit sind grundsätzlich auch im Verhältnis von Bund und Ländern zu wahren. Allerdings gilt für die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung im nahen Vorfeld einer Bundestagswahl mit Blick auf die Eigenständigkeit der Verfassungsräume nicht zwangsläufig das Gebot äußerster Zurückhaltung. Maßgeblich ist vielmehr, ob sie parteiergreifend in den Bundestagswahlkampf hineinwirkt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, VGH O 17/05 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Normenkontrolle, Europarechtsanpassungsgesetz Bau, EAG Bau, Überleitung, Überleitungsvorschrift, Umweltprüfung, Verfahrensmangel, Verfahrensverstoß, Einleitung, Verfahrenseinleitung, förmliche Verfahrenseinleitung, Aufstellungsbeschluss, Planaufstellungsbeschluss, Bekanntmachung, ortsübliche Bekanntmachung, landespflegerischer Planungsbeitrag, Ablagerung, Altablagerung |
| Leitsatz: | 1. In einem Bebauungsplanaufstellungsbeschluss, der nicht ortsüblich bekannt gemacht worden ist, kann keine förmliche Verfahrenseinleitung im Sinne von § 244 Abs. 1 BauGB liegen. 2. Die im Fehlen eines Umweltberichts liegende Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des BauGB wird nicht schon deshalb unbeachtlich, weil zu dem Bebauungsplan ein landespflegerischer Planungsbeitrag gemäß § 17 LPflG erstellt worden ist. Anders kann es sich nur dann verhalten, wenn bei der Erarbeitung desselben die gesetzlichen Vorgaben für den Umweltbericht zur Gänze eingehalten worden sind, so dass der Sache nach von einem Umweltbericht gesprochen werden kann. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10244/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, AuslG 1990, AufenthG, AsylVfG, GFK, EU-RL 2004/83 |
| Schlagworte: | Asylrecht, Flüchtlingseigenschaft, Widerruf, "Wegfall der Umstände"-Klausel, Änderung der Verhältnisse, politische Verfolgung, Irak, chaldäische Christen, Christen, Chaldäer, Assyro-Chaldäer, Bagdad, Nordirak |
| Leitsatz: | Die Christen aus dem Irak wegen Gegnerschaft zum Regime Saddam Husseins zuerkannte Flüchtlingseigenschaft darf widerrufen werden, weil diesen im Irak nunmehr nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung aus religiösen Gründen droht. Für aus dem Ausland zurückkehrende Christen besteht überdies im kurdisch kontrollierten Nordirak eine inländische Fluchtalternative, sofern sie dort über ein soziales Beziehungsgeflecht verfügen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10785/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, FlurbG, LStrG |
| Schlagworte: | Baurecht, Bebauungsplan, Flurbereinigung, Wirtschaftsweg, Widmung, öffentliche Verkehrsfläche, Änderungssatzung, Teilnehmer, Antragsbefugnis, Normenkontrollantrag, landwirtschaftlicher Verkehr, öffentlicher Verkehr, Abwägung, privater Belang, abwägungserheblicher Belang, Bewirtschaftungsnachteil, konkreter Bewirtschaftungsnachteil, Teilnehmerrechte |
| Leitsatz: | Zur Antragsbefugnis eines Flurbereinigungsteilnehmers im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan, der einen in der Flurbereinigung festgesetzten Wirtschaftsweg teilweise als öffentliche Verkehrsfläche überplant. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10540/06.OVG | |