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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum08 / 2006 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 08 / 2006



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10783/05.OVG vom 11.08.2006

Rechtsgebiete:GG, AuslG 1990, AufenthG, AsylVfG, GFK, EU RL 20004/83 EG
Schlagworte:Asylrecht, Flüchtlingseigenschaft, Widerruf, Wegfall der Umstände-Klausel, Änderung der Verhältnisse, politische Verfolgung, Irak, Schiiten, Araber, Perser, Sunniten, Südirak
Leitsatz:Der Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 51 Abs. 1 AuslG 1990 bzw. § 60 Abs. 1 AufenthG ist für Schiiten irakischer Staatsangehörigkeit und arabischer oder persischer Herkunft aus dem Südirak grundsätzlich rechtmäßig.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10783/05.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10791/06.OVG vom 07.08.2006

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Anspruch, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausländer, Ausländerrecht, Ausnahme, Ausnahmefall, Ermessen, Erteilung, Lebensunterhalt, Regel, Regelerteilungsvoraussetzung, Sicherung, Täuschung, Verlängerung
Leitsatz:Es kommt für das Vorliegen eines Anspruchs im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG nicht allein darauf an, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Norm erfüllt sind, die die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht in das Ermessen der Ausländerbehörde stellt, sondern einen Anspruch hierauf einräumt (hier Ehegattennachzug nach § 30 Abs. 1 AufenthG). Das Recht, von der Ausländerbehörde die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu verlangen, hängt nämlich nicht nur von diesen Tatbestandsvoraussetzungen, sondern auch von denjenigen ab, die als allgemeine Erteilungsvoraussetzungen in § 5 AufenthG geregelt sind. Ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist daher grundsätzlich nicht gegeben, wenn eine - andere - allgemeine Regelerteilungsvoraussetzung nicht vorliegt, von der nur nach dem Ermessen der Ausländerbehörde abgesehen werden kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10791/06.OVG


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