JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 07 / 2006
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG, LAufnG, StVollzG, VwKostG |
| Schlagworte: | Abschiebung, Abschiebungshaft, Abschiebungshaftkosten, Ausländer, Ausländerrecht, Beitrag, Dauer, Ermessen, Erstattung, Gewahrsamseinrichtung, Haft, Haftdauer, Haftkosten, Haftkostenbeitrag, Höhe, Justizvollzugsanstalt, Kosten, Kostenerstattung, Kostenhaftung, Kostentragung, Kostenumfang, Nutzung, Tagessatz, tatsächlich entstandene Kosten, Verhältnismäßigkeit, Vorbereitung, Vollzug, Umfang |
| Leitsatz: | 1. Die Pflicht, die Kosten der Abschiebung zu tragen, besteht auch dann, wenn die Abschiebung des Ausländers tatsächlich nicht vollzogen wurde. 2. Kosten der Abschiebungshaft können nur erhoben werden, wenn die Anordnung und Dauer der Abschiebungshaft rechtmäßig waren. 3. § 83 AuslG (jetzt: § 67 AufenthG) stellt eine spezialgesetzliche Regelung des Umfangs der Kostenhaftung auch im Verhältnis zu § 5 Satz 2 LAufnG i.V.m. § 50 StVollzG dar. 4. Der Umfang der Kostenhaftung ist durch § 83 AuslG (jetzt: § 67 AufenthG) auf solche tatsächlich entstandene Kosten begrenzt, die mit der Abschiebung in einem direkten inneren sachlichen Zusammenhang stehen (hier: zu den Kosten bei der Abschiebungshaft in der Gewahrsamseinrichtung Ingelheim). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11671/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BBesG, EStG, VwGO, FGO |
| Schlagworte: | Beamter, Besoldung, Besoldungsempfänger, Kind, Familienzuschlag, kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag, Familienzuschlag Stufe 2, Kindergeld, Kindergeldberechtigung, Einkommensteuerrecht, Selbstunterhalt, Leistungen, Erwerbsunfähigkeitsrente, Rente, Urteil, Rechtskraft, Bindung, Bindungswirkung, Finanzgericht, Finanzgerichtsbarkeit, finanzgerichtlich, vorgreiflich |
| Leitsatz: | 1. Ob einem Besoldungsempfänger der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag nach § 40 Abs. 2 Satz 1 BBesG zusteht, hängt maßgeblich von seiner Kindergeldberechtigung ab (im Anschluss an BVerwGE 93, 98). 2. Ist die Kindergeldberechtigung eines Besoldungsempfängers durch ein Finanzgericht rechtskräftig festgestellt, ist dies im Rahmen der Entscheidung über die Gewährung des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag vorgreiflich und sowohl für die Beteiligten als auch die Verwaltungsgerichte bindend. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10135/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, EStG, BVO |
| Schlagworte: | Beamter, Beihilfe, Kind, berücksichtigungsfähige Angehörige, Familienzuschlag, kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag, Familienzuschlag Stufe 2, Kindergeld, Kindergeldberechtigung, Einkommensteuerrecht, Selbstunterhalt, Leistungen, Erwerbsunfähigkeitsrente, Rente, Urteil, Rechtskraft, Bindung, Bindungswirkung, Finanzgericht, arbeitslos, körperliche, geistige oder seelische Behinderung, außer Stande zum Selbstunterhalt, Ausbildung, Einkommensgrenze, Analogie, Regelungslücke, Gleichheitssatz, Benachteiligung Behinderter, Fürsorgepflicht |
| Leitsatz: | 1. § 2 Abs. 2 Satz 2 BVO fingiert eine Beihilfeberechtigung nur für arbeitslose oder in Ausbildung befindliche Kinder eines Beihilfeberechtigten (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG); die Vorschrift ist bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG) nicht entsprechend anwendbar. 2. Die beihilferechtliche Differenzierung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 BVO verletzt weder den allgemeinen Gleichheitssatz noch führt sie zu einer grundgesetzwidrigen Benachteiligung von Behinderten. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10575/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | StVG, VwGO |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, Punktesystem, 18 Punkte, Verkehrszentralregister, Tilgungsreife, Tilgungsfristen, maßgeblicher Zeitpunkt, Rechtmäßigkeit, Ausgangsbescheid, Widerspruchsbescheid, vorläufiger Rechtsschutz, Interessenabwägung |
| Leitsatz: | Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob eine auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG (18 Punkte) gestützte Entziehung der Fahrerlaubnis im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides noch rechtmäßig ist, wenn sich wegen zwischenzeitlich eingetretener Tilgungsreife der Punktestand auf weniger als 18 Punkte verringert hat (gegen VGH Baden-Württemberg, DÖV 2005, 746). Zur Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, wenn sich der Punktestand im Verwaltungsverfahren auf weniger als 18 Punkte verringert hat und der Widerspruchsbescheid noch aussteht. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10750/06.OVG | |