JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 06 / 2006
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| Rechtsgebiete: | StiftG, LStiftG |
| Schlagworte: | Stiftung, öffentlich-rechtliche Stiftung, kirchliche Stiftung, Krankenhaus, Hospitäler, Krankenpflege, Armenpflege, Waisenhäuser, Sozialeinrichtung, Wohlfahrtseinrichtung, Hospitien, Hospitienkommission, Verstaatlichung, |
| Leitsatz: | Die Stiftung "Vereinigte Hospitien" in Trier ist keine kirchliche Stiftung. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11376/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Verwaltungsprozessrecht, Berufungszulassung, Zulassung der Berufung, Begründung des Zulassungsantrags, Begründung, Begründungsschriftsatz, Zwei-Monats-Frist, Rechtzeitigkeit, Freibeweis, eidesstattliche Versicherung |
| Leitsatz: | Zur Rechtzeitigkeit des Zugangs der Begründungsschrift zum Antrag auf Zulassung der Berufung (hier: Beweiswürdigung). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 10399/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, KAG, BGB |
| Schlagworte: | Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, einmaliger Beitrag, Verkehrsanlage, Straßenausbau, Ausbauaufwand, Ausbaubeitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Berechenbarkeit, Abrechnung, Rechnung, Abrechenbarkeit, Aufwand, beitragsfähiger Aufwand, Beitragspflicht, interne Kosten, Fachamt, Tiefbauamt, Bauverwaltungsamt, Kostenermittlung, Aufwandsermittlung, Schlussrechnung, letzte Unternehmerrechnung, Honorar, Verjährung, Verjährungsfrist, Festsetzungsfrist, verjährte Forderung, Eigenleistung, Eigenleistungen, gemeindliche Eigenleistungen |
| Leitsatz: | Die Ausbaubeitragspflicht entsteht nach Abschluss der Ausbauarbeiten mit der Berechenbarkeit des Aufwands, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung bzw. mit dem Eintritt der Verjährung der betreffenden Forderung (Fortführung von OVG RP, KStZ 2005, 116 = NVwZ-RR 2005, 846, ESOVGRP). Gemeindliche Eigenleistungen, die in den Ausbauaufwand einfließen, können bereits bewertet werden, wenn das jeweilige Fachamt der Gemeinde sie ermitteln kann. Ihre Berechenbarkeit hängt also nicht davon ab, dass das Fachamt sie dem für die Beitragserhebung zuständigen Bauverwaltungsamt der Gemeinde mitgeteilt hat. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 10389/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LUIG, Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG |
| Schlagworte: | Umwelt, Umweltinformation, Information, Umweltinformationsanspruch, Vergangenheit, aktuell, gegenwärtig, Umweltzustand, Gefährdung, Gefahr, Auswirkung, auswirken, Lebensmittelrecht, Schnellwarnsystem, Lebensmittelkette, Kontamination, Gesetzeskollision, Ausschluss, generell, Geschäftsgeheimnis, Betriebsgeheimnis, Daten, personenbezogen |
| Leitsatz: | 1. Der Umweltinformationsanspruch nach § 3 Abs. 1 LUIG umfasst auch die bei einer Behörde vorhandenen Informationen zu einem in der Vergangenheit liegenden Zustand der Umwelt. 2. Die im lebensmittelschutzrechtlichen Verfahren des Schnellwarnsystems erlangten Umweltinformationen unterliegen nicht generell der Geheimhaltung. Sie können nur im Einzelfall nach §§ 8 und 9 LUIG vom Umweltinformationsanspruch ausgeschlossen sein. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10267/06.OVG | |
"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 06 / 2006 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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