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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum05 / 2006 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 05 / 2006



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11360/05.OVG vom 10.05.2006

Rechtsgebiete:GG, BImSchG, VwVfG, ZPO
Schlagworte:Messstelle, Bekanntgabe, Messung, Umwelteinwirkung, Anlage, Produktionsanlage, Anlagenbetreiber, Unabhängigkeit, Neutralität, Verflechtung, Verwertbarkeit, Befangenheitsgründe, Ausschließungsgründe
Leitsatz:Der Umstand allein, dass eine Messstelle im Sinne des § 26 BImSchG Produktionsanlagen betreibt, nimmt ihr noch nicht generell die nötige Unabhängigkeit, bei anderen Anlagebetreibern mit der gebotenen Neutralität Ermittlungen nach §§ 26, 28 BImSchG vorzunehmen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11360/05.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10359/06.OVG vom 08.05.2006

Rechtsgebiete:GewO
Schlagworte:Gewerberecht, Spiel, Spielgerät, Geldspielgerät, Unterhaltungsspiel, Gewinnspiel, Gewinnspielgerät, Geldgewinnspielgerät, Gewinnmöglichkeit, Fun Games, Aufstellung, Betrieb, Gaststätte, Erlaubnis, Zulassung, Bauartzulassung, PTB, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Einsatz, Freispiel, Weiterspielberechtigung, Umrüstung, Update, Software, Programmierung, Spielverordnung
Leitsatz:Als Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit bedurfte ein Spielgerät schon bisher einer Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, das als Gewinn lediglich eine (unkörperliche) Weiterspielberechtigung bot, die der Spieler als Einsatz verwenden konnte.

Das Erfordernis einer solchen Bauartzulassung kann nicht nachträglich durch Veränderung der Programmierung entfallen. Ob die ursprünglich vorhandene Gewinnmöglichkeit durch technische Vorkehrungen auf Dauer ausgeschlossen ist, kann bei der Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt festgestellt werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10359/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 11462/05.OVG vom 03.05.2006

Rechtsgebiete:LWG, LBKG
Schlagworte:Unterlassungsklage, Unterlassungsanspruch, Rechtsschutzinteresse, Interesse, berechtigtes Interesse, Wiederholungsgefahr, Wassergefahr, Gefahr, Wasserwehr, Feuerwehr, Notfall, Katastrophe, Wasserabfluss, Wasserableitung, Oberflächenwasser, Feuerwehreinsatz
Leitsatz:Auch die Rechtmäßigkeit eines Feuerwehreinsatzes zur Abwehr von Wassergefahren, die durch wild abfließendes Oberflächenwasser ausgelöst werden, beurteilt sich grundsätzlich danach, ob die Lage aus der Sicht im Zeitpunkt der Einsatzentscheidung in vertretbarer Weise eingeschätzt worden ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11462/05.OVG


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