JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 05 / 2006
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| Rechtsgebiete: | GG, BImSchG, VwVfG, ZPO |
| Schlagworte: | Messstelle, Bekanntgabe, Messung, Umwelteinwirkung, Anlage, Produktionsanlage, Anlagenbetreiber, Unabhängigkeit, Neutralität, Verflechtung, Verwertbarkeit, Befangenheitsgründe, Ausschließungsgründe |
| Leitsatz: | Der Umstand allein, dass eine Messstelle im Sinne des § 26 BImSchG Produktionsanlagen betreibt, nimmt ihr noch nicht generell die nötige Unabhängigkeit, bei anderen Anlagebetreibern mit der gebotenen Neutralität Ermittlungen nach §§ 26, 28 BImSchG vorzunehmen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11360/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GewO |
| Schlagworte: | Gewerberecht, Spiel, Spielgerät, Geldspielgerät, Unterhaltungsspiel, Gewinnspiel, Gewinnspielgerät, Geldgewinnspielgerät, Gewinnmöglichkeit, Fun Games, Aufstellung, Betrieb, Gaststätte, Erlaubnis, Zulassung, Bauartzulassung, PTB, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Einsatz, Freispiel, Weiterspielberechtigung, Umrüstung, Update, Software, Programmierung, Spielverordnung |
| Leitsatz: | Als Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit bedurfte ein Spielgerät schon bisher einer Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, das als Gewinn lediglich eine (unkörperliche) Weiterspielberechtigung bot, die der Spieler als Einsatz verwenden konnte. Das Erfordernis einer solchen Bauartzulassung kann nicht nachträglich durch Veränderung der Programmierung entfallen. Ob die ursprünglich vorhandene Gewinnmöglichkeit durch technische Vorkehrungen auf Dauer ausgeschlossen ist, kann bei der Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt festgestellt werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10359/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LWG, LBKG |
| Schlagworte: | Unterlassungsklage, Unterlassungsanspruch, Rechtsschutzinteresse, Interesse, berechtigtes Interesse, Wiederholungsgefahr, Wassergefahr, Gefahr, Wasserwehr, Feuerwehr, Notfall, Katastrophe, Wasserabfluss, Wasserableitung, Oberflächenwasser, Feuerwehreinsatz |
| Leitsatz: | Auch die Rechtmäßigkeit eines Feuerwehreinsatzes zur Abwehr von Wassergefahren, die durch wild abfließendes Oberflächenwasser ausgelöst werden, beurteilt sich grundsätzlich danach, ob die Lage aus der Sicht im Zeitpunkt der Einsatzentscheidung in vertretbarer Weise eingeschätzt worden ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11462/05.OVG | |
"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 05 / 2006 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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