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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum03 / 2006 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 03 / 2006



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 A 11469/05.OVG vom 08.03.2006

Rechtsgebiete:LPersVG, BRRG, BAT, SGB II
Schlagworte:Personalvertretungsrecht, Personalrat, Personalratswahl, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungsträger, Agentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaft, ARGE, Wahlvorstand, Zulassung zur Wahl, Nichtzulassung zur Wahl, Wählerverzeichnis, Wahlrecht, aktives Wahlrecht, passives Wahlrecht, Wahlberechtigung, Wählbarkeit, wahlberechtigt, wählbar, Wahltag, Wahlanfechtungsantrag, Dienstherreneigenschaft, Beschäftigter, Beschäftigteneigenschaft, Beschäftigungsverhältnis, tatsächliches Beschäftigungsverhältnis, Eingliederung, Eingliederungsgedanke, Gesetzesauslegung, abgebende Dienststelle, aufnehmende Einrichtung, Demokratieprinzip, Wahlrechtsgrundsätze, Allgemeinheit der Wahl, Willkürverbot, Beteiligungsdefizit, Beteiligungslücke
Leitsatz:Die der ARGE nach § 123 a BRRG und § 12 BAT am Wahltag länger als drei Monate zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung zugewiesenen Beamten und Angestellten des Landkreises sind von der aktiven und passiven Teilnahme an der Wahl zum Personalrat bei der Kreisverwaltung ausgeschlossen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 A 11469/05.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11298/05.OVG vom 07.03.2006

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Amt für soziale Angelegenheiten, Anerkennungsverfahren, Antrag, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis, Auslegung, Behinderung, besonderer Kündigungsschutz, Entstehungsgeschichte, Eigenschaft, fehlende Mitwirkung, Feststellung, Feststellungsantrag, Feststellungsbescheid, Feststellungsverfahren, Frist, Gleichstellung, Gleichstellungsantrag, Gleichstellungsbescheid, Gleichstellungsverfahren, Grad der Behinderung, Integrationsamt, Kündigung, Kündigungserklärung, Kündigungsschutz, Mitwirkung, Mitwirkungspflichten, Mitwirkungsverschulden, Nachweis, Rückwirkung, rückwirkend, schwerbehindert, Schwerbehinderter, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, Sonderkündigungsschutz, Verschulden, Versorgungsamt, Zeitpunkt, Zeitpunkt der Kündigung, Zustimmung
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen, unter denen gemäß § 90 Abs. 2a SGB IX Sonderkündigungsschutz im Sinne von § 85 SGB IX besteht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11298/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11436/05.OVG vom 07.03.2006

Rechtsgebiete:LStrG
Schlagworte:Bebauung, Befahrbarkeit, Erschließung, Erschließungsbeitragsrecht, erschlossenes Grundstück, Gebühr, Gebührenrecht, Gebührenpflicht, Grundstück, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Länge, Nutzungsvorteil, Primärerschließung, Reinigung, Reinigungspflicht, Sekundärerschließung, selbständige Anlage, selbständiges Gewicht, Stichweg, Straße, Straßennetz, Straßenreinigung, Straßenreinigungs-gebühr, Straßenreinigungsrecht, Vorteil, Weg, Wegeanlage, wirtschaftliche Nutzung, Wohnweg
Leitsatz:1. Der Begriff des "erschlossenen Grundstücks" nach § 17 Abs. 3 Satz 2 LStrG, der die Straßenreinigungsgebührenpflicht auslöst, ist nicht mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff gleichzusetzen.

2. "Erschlossen" im Sinne des Straßenreinigungsrechts ist ein Grundstück, wenn die Anlage rechtlich und tatsächlich einen Zugang eröffnet, der eine innerorts übliche wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks ermöglicht (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, KStZ 1992, 232).

3. Für die straßenreinigungsrechtliche Erschließung ist nicht zugleich neben der so genannten Sekundärerschließung durch einen gewöhnlich für Kraftfahrzeuge nicht befahrbaren Wohnweg eine Primärerschließung durch eine mit Kraftfahrzeugen befahrbare Straße erforderlich.

4. Wohnwege sind selbständige Erschließungsanlagen im Sinne des Straßenreinigungsrechts, wenn sie aufgrund ihrer Länge oder des planungsrechtlichen Zusammenhangs mit einem Gesamtsystem der inneren Erschließung eines Wohngebiets ein gewisses selbständiges Gewicht haben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11436/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10884/05.OVG vom 02.03.2006

Rechtsgebiete:BImSchG, BauGB, BNatSchG, LNatSchG, EWGRL 79/409
Schlagworte:Windkraftanlage, Windenergieanlage, Windenergie, Windfarm, Vorbescheid, Bauplanungsrecht, Außenbereich, Belang, öffentlicher Belang, Entgegenstehen, Privilegierung, Abwägung, Interessenbewertung, Einvernehmen, Gemeinde, Planungshoheit, Ersuchen, Einvernehmensfiktion, Art, Schutz, Artenschutz, Vogel, Vogelschutz, geschützte Art, Rotmilan, Vogelschutzgebiet, Vogelschutz-Richtlinie, Europäischer Vogelschutz, Lebensraum, Lebensstätte
Leitsatz:1. Von der Schutzwirkung des § 36 BauGB zugunsten der Gemeinde wird auch der Fall erfasst, dass ein bevorzugt im Außenbereich zulässiges (Bau-)Vorhaben wegen entgegenstehender Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege unzulässig ist.

2. Ein Ersuchen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB muss in Anbetracht der ggf. weit reichenden Folgen der Einvernehmensfiktion eindeutig formuliert sein; die ersuchte Gemeinde muss erkennen können, dass und in welcher Hinsicht die dortige Zweimonatsfrist ausgelöst wird.

3. An dem öffentlichen Belang des Schutzes einer bestimmten Vogelart (hier: Rotmilan) kann die Errichtung eines bevorzugt im Außenbereich zulässigen (Bau-)Vorhabens (hier: Windkraftanlage) nicht nur innerhalb ausgewiesener oder faktischer Europäischer Vogelschutzgebiete scheitern.

4. Zu der nach der Vogelschutz-Richtlinie vorgeschriebenen Erhaltung und Pflege der Lebensräume kann es auch gehören, den schützenswerten Lebensraum einer geschützten Vogelart von einer im Außenbereich bevorzugt zulässigen Bebauung freizuhalten, wenn gerade diese Bebauung geeignet ist, dem Schutzziel der Erhaltung der Art spürbar entgegenzuwirken.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10884/05.OVG


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