JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 03 / 2006
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BauGB, GemO, VwVfG |
| Schlagworte: | Vorkaufsrecht, Vorkaufsrechtsausübung, Ausübung, Frist, Zweimonatsfrist, Bescheid, Ausschlussfrist, Grundstückskäufer, Grundstück, Käufer, Recht, Rechtsbetroffenheit, Rechtsverletzung, Unzuständigkeit, sachliche Unzuständigkeit, Eilentscheidung, Eilentscheidungsrecht, Bürgermeister, Gemeinderat, Dringlichkeit, Eilbedürftigkeit, Nachteil, Heilung, Genehmigung, Bestätigung, Zustimmung |
| Leitsatz: | 1. Bei der Anwendung von § 48 GemO ist streng zu prüfen, ob die Entscheidung wirklich eilbedürftig ist und worin der zu erwartende Nachteil für die Gemeinde besteht (Fortführung von OVG Rheinland-Pfalz AS 20, 349 ff.). 2. Beschließt der Bürgermeister im Wege des § 48 GemO im Einvernehmen mit den Beigeordneten, das gemeindliche Vorkaufsrecht nach dem BauGB auszuüben, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Eilentscheidungsrechts gegeben sind, so betrifft dieser Mangel die sachliche Zuständigkeit und macht die Vorkaufsrechtsausübung auch dem Grundstückskäufer gegenüber rechtswidrig. 3. Der Gemeinderat kann eine solchermaßen rechtswidrige Vorkaufsrechtsausübung nach Ablauf der Zweimonatsfrist des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht mit heilender Wirkung genehmigen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11596/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwVfG, AsylVfG |
| Schlagworte: | Asylbewerber, Asylverfahren, Aufenthalt, Aufenthaltsbereich, Aufenthaltsbeschränkung, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsrecht, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Bezirk der Ausländerbehörde, Duldung, faktischer Aufenthalt, gewöhnlicher Aufenthalt, länderübergreifende Zuweisung, örtliche Zuständigkeit, unerlaubter Aufenthalt, Zuständigkeit, Zuweisung |
| Leitsatz: | Der "gewöhnliche Aufenthalt" eines vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbers, der für die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Duldung maßgeblich ist, richtet sich nach dem Bezirk der Aufenthaltsbeschränkung nach § 56 Abs. 1 und 3 AsylVfG unabhängig davon, ob (und wie lange) sich der Ausländer faktisch außerhalb dieses Bezirks aufhält. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10291/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, LV, GemO, ZwVG, KrW-/AbfG, VerpackV |
| Schlagworte: | wirtschaftliche Betätigung, wirtschaftliches Unternehmen, kommunales Unternehmen, Eigengesellschaft, nichtwirtschaftliche Einrichtung, Umweltschutz, Umweltschutzeinrichtung, öffentlicher Zweck, Örtlichkeitsprinzip, Selbstverwaltungsgarantie, Pflichtaufgabe, freiwillige Aufgabe, Daseinsvorsorge, Abfallentsorgung, Leichtverpackungen, Sortierung, Verwertung, Beseitigung, Rechtsschutzbedürfnis, Drittschutz |
| Leitsatz: | Dem Umweltschutz dienende gemeindliche Einrichtungen i.S.d. § 85 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GemO unterliegen aufgrund ihrer Privilegierung durch den Landesgesetzgeber nicht den für kommunale wirtschaftliche Unternehmen mit § 85 Abs. 1 Nr. 3 GemO gezogenen - drittschützenden - Grenzen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einrichtung pflichtige oder freiwillige Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes (hier: Sortierung von Leichtverpackungen) wahrnimmt. Betreibt eine kommunale Eigengesellschaft im Gemeindegebiet eine Abfallsortieranlage, ist sie gemäß § 85 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GemO berechtigt, Leichtverpackungen auch außerhalb ihres Gebietes zur Sortierung und Verwertung anzunehmen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11124/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | HochSchG, StudKVO |
| Schlagworte: | Abbuchung, Benutzungsgebühr, Bonusguthaben, Bonusregelung, echte Rückwirkung, Gebührenfreiheit, Gebührenpflicht, Gebührenzweck, Härtefallregelung, Inanspruchnahme, kostenfreies Studium, Langzeitstudierende, Langzeitstudium, Lenkungszweck, Regelabbuchung, Regelstudienzeit, Rückwirkung, Studiengebührenpflicht, Studienguthaben, Studienkonto, Studierende, Studium, Übergangsregelung, unechte Rückwirkung, Verhaltenssteuerung, Vertrauensschutz, Zweitstudium |
| Leitsatz: | 1. Die Einführung einer Studiengebührenpflicht für so genannte Langzeitstudierende ist rechtlich nicht zu beanstanden. 2. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, dass die Studiengebührenpflicht nach § 70 HochSchG in Verbindung mit der Studienkontenverordnung auch auf solche Studierende Anwendung findet, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten dieser Regelungen begonnen haben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11274/05.OVG | |