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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum12 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 12 / 2005



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11220/05.OVG vom 15.12.2005

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Vorausleistung, Vorteil, Vorteilssatz, Bandbreite, Verkehrsberuhigung, verkehrsberuhigte Zone, Gemeindeanteil, Eigenanteil, Anliegerverkehr, Durchgangsverkehr, innerörtlicher Verkehr, Mischsatz, Mischverkehrsfläche, Allgemeinheit, Anlieger, Verkehrsstrom, Fußgängerverkehr, Fahrverkehr
Leitsatz:Im Straßenausbaubeitragsrecht muss der Gemeindeanteil den Vorteil widerspiegeln, den die Allgemeinheit im Verhältnis zur Gesamtheit der Anlieger durch eine Ausbaumaßnahme erlangt, wobei entscheidend auf die zahlenmäßige Relation der Verkehrsfrequenzen des Anliegerverkehrs einerseits und des Durchgangsverkehrs andererseits abzustellen ist (wie Urteil vom 20. August 1986, AS 20, 411 <412>).

Wenn das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr beim Fußgängerverkehr deutlich abweicht von dem entsprechenden Verhältnis beim Fahrverkehr, ist ein mehrstufiges Verfahren zur Ermittlung des Gemeindeanteils anzuwenden, das aus der zunächst gesonderten Bewertung einerseits des Fußgänger- und andererseits des Fahrverkehrs und einer sich anschließenden Zusammenführung der so gewonnenen Teilgemeindeanteile besteht.

Der Beurteilungsspielraum bei der Festlegung des Gemeindeanteils schließt eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze ein, die nach oben und unten um nicht mehr als 5% abweichen (wie Urteile vom 20. August 1986, AS 20, 411 <413>; und vom 20. August 2002, AS 30, 106 = KStZ 2003, 35).

Für folgende typische Fallgruppen beträgt der Gemeindeanteil regelmäßig:

25% bei geringem Durchgangs-, aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr,

35-45% bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr,

55-65% bei überwiegendem Durchgangsverkehr,

70% bei ganz überwiegendem Durchgangs-, aber nur wenig Anliegerverkehr.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11220/05.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 11300/05.OVG vom 09.12.2005

Rechtsgebiete:LDG, LBG
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Polizeibeamter, Nebentätigkeit, Genehmigungspflicht, Nebentätigkeitsgenehmigung, unerlaubte Nebentätigkeit, Versicherungsmakler, Dienstunfähigkeit, Ansehens- und Vertrauensschädigung, Dienstaufsicht, Untragbarkeit, Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ruhegehalt, Aberkennung des Ruhegehalts, Verhältnismäßigkeit, Zeitablauf
Leitsatz:Wer über einen Zeitraum von mehreren Jahren in erheblichem Umfang einer ungenehmigten Nebentätigkeit (hier: Versicherungsmakler) nachgeht, obwohl er während dieses Zeitraums wegen Dienstunfähigkeit keinen Dienst verrichtet, ist im Regelfall für den öffentlichen Dienst untragbar und aus diesem zu entfernen. Befindet sich der Beamte zwischenzeitlich im Ruhestand, ist ihm das Ruhegehalt abzuerkennen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 11300/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 11634/05.OVG vom 09.12.2005

Rechtsgebiete:GewO, LStrG, GG
Schlagworte:Gewerberecht, Marktrecht, Jahrmarkt, Weihnachtsmarkt, Marktfestsetzung, Standplatz, Marktstand, Marktbude, Ladengeschäft, Schaufenster, Abwehranspruch, Straßenanlieger, Anliegerrecht, Anliegergebrauch, Anliegernutzung, kommunikative Straßennutzung, Kontakt nach außen, Werbung, Kommunikationsmöglichkeit, Grundstücksnutzung, örtliche Lage, situationsbedingte Vorbelastung, Vorbelastung, Vorprägung, Fußgängerzone, innerstädtische Geschäftslage, Beeinträchtigung, Verdienstmöglichkeit, Umsatzeinbuße, Umsatzrückgang
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs gegen die Platzierung eines Weihnachtsmarktstands in 2,75 m Abstand vor dem Schaufenster eines Ladengeschäfts in einer Fußgängerzone.

Der grundgesetzlich geschützte Anliegergebrauch schützt nicht vor Beeinträchtigungen der verkehrlichen Kommunikationsmöglichkeiten, die sich aus der besonderen örtlichen Lage, in die das Grundstück hineingestellt ist, und einer situationsbedingten Vorbelastung ergeben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 11634/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 11016/05.OVG vom 08.12.2005

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Landwirtschaftliche Gebäude, Vorhaben, Umnutzung, Nutzungsänderung, Hofstelle, räumlich-funktionaler Zusammenhang
Leitsatz:Eine "Hofstelle" i.S. von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1e BauGB setzt voraus, dass dort auch ein von dem Landwirt genutztes Wohngebäude oder seine Wohnung vorhanden ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11016/05.OVG


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