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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum11 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 11 / 2005



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 10850/05.OVG vom 25.11.2005

Rechtsgebiete:LDG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Beurlaubung, Beurlaubung aus familiären Gründen, Disziplinarverfahren, Disziplinarbefugnisse, Ausübung der Disziplinarbefugnisse, Verfolgbarkeit, Verbrauch der Disziplinarbefugnisse, Ausnahmeregelung, Ausnahmetatbestand, Einstellung, Einstellungsverfügung, Sachverhalt, derselbe Sachverhalt, Sachverhaltsidentität, historischer Geschehensablauf, Urteil, Strafurteil, abgekürztes Urteil, abgekürzte Urteilsgründe, Straftat, Konkursstraftat, verspätete Konkursanmeldung, Tatsachenbegriff, Tatsachen, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Tatsachenfeststellung, Bewertung, Würdigung, Nichterweislichkeit, Subsumtionsfehler, Nebentätigkeit, nicht genehmigte Nebentätigkeit, private Vermögensverwaltung, Einmanngesellschaft, Ein-Mann-GmbH, Geschäftsführer, Geschäftsführung, Geschäftsführertätigkeit, Wohnungsgesellschaft, leichtfertiges Schuldenmachen
Leitsatz:Bewertet der Dienstherr nach Einstellung eines früheren Disziplinarverfahrens die ihm zum Einstellungszeitpunkt bekannten Tatsachen (hier: Tätigkeit eines Polizeibeamten als Geschäftsführer einer Einmanngesellschaft) aufgrund eines nachfolgenden strafgerichtlichen Urteils disziplinarrechtlich nunmehr anders, rechtfertigt dies gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 LDG keine erneute Ausübung der Disziplinarbefugnisse.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10850/05.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 10858/05.OVG vom 25.11.2005

Rechtsgebiete:LDG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Beurlaubung, Beurlaubung aus familiären Gründen, Disziplinarverfahren, Disziplinarbefugnisse, Ausübung der Disziplinarbefugnisse, Verfolgbarkeit, Verbrauch der Disziplinarbefugnisse, Ausnahmeregelung, Ausnahmetatbestand, Einstellung, Einstellungsverfügung, Sachverhalt, derselbe Sachverhalt, Sachverhaltsidentität, historischer Geschehensablauf, Urteil, Strafurteil, abgekürztes Urteil, abgekürzte Urteilsgründe, Straftat, Konkursstraftat, verspätete Konkursanmeldung, Tatsachenbegriff, Tatsachen, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Tatsachenfeststellung, Bewertung, Würdigung, Nichterweislichkeit, Subsumtionsfehler, Nebentätigkeit, nicht genehmigte Nebentätigkeit, private Vermögensverwaltung, Einmanngesellschaft, Ein-Mann-GmbH, Geschäftsführer, Geschäftsführung, Geschäftsführertätigkeit, Wohnungsgesellschaft, leichtfertiges Schuldenmachen
Leitsatz:Bewertet der Dienstherr nach Einstellung eines früheren Disziplinarverfahrens die ihm zum Einstellungszeitpunkt bekannten Tatsachen (hier: Tätigkeit eines Polizeibeamten als Geschäftsführer einer Einmanngesellschaft) aufgrund eines nachfolgenden strafgerichtlichen Urteils disziplinarrechtlich nunmehr anders, rechtfertigt dies gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 LDG keine erneute Ausübung der Disziplinarbefugnisse.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10858/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 C 11145/04.OVG vom 23.11.2005

Rechtsgebiete:VwGO, JVEG
Schlagworte:Prozessrecht, Kostenrecht, Kostenerinnerung, Kostenfestsetzung, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Kosten, Erstattungsfähigkeit, Rechtsverfolgung, Rechtsverteidigung, zweckentsprechende Rechtsverfolgung, zweckentsprechende Rechtsverteidigung, Aufwendungen, notwendige Aufwendungen, Sachverständige, Privatgutachten, Erläuterung
Leitsatz:Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Sachverständige (hier: Erläuterung der im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeholten Gutachten).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 C 11145/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10728/05.OVG vom 23.11.2005

Rechtsgebiete:AEG, GG, VwGO, BImSchG, BImSchV (16), VwVfG
Schlagworte:Eisenbahnrecht, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Auslegung, Streckenertüchtigung, Gemeinde, Präklusion, Einwendung, Einwendungsausschluss, Substantiierung, Substantiierungspflicht, Klagebefugnis, Einwendungsfrist, Lärmschutz, Gesundheitsgefährdung, Planungshoheit, kommunale Planungshoheit, Abwägung, Abwägungsfehler, gemeindliche Planungshoheit, Gemeindeeigentum, kommunales Eigentum, Verkehrslärm, Anstoßfunktion, verwirklichter Bebauungsplan, Erschütterungsschutz
Leitsatz:Eine Gemeinde kann sich gegenüber einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung grundsätzlich nicht auf Lärmschutzansprüche zu Gunsten der Nachbarschaft gemäß §§ 41ff. BImSchG i.V.m. den Vorschriften der 16. BImSchV berufen.

Zum Ausschluss erstmals im Klageverfahren erhobener eigentums- und planungsbezogener Einwendungen der Gemeinde sowie zu den Anforderungen an die Anstoßfunktion ausgelegter Planfeststellungsunterlagen im Hinblick auf mögliche Lärmbeeinträchtigungen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10728/05.OVG


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