JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 11 / 2005
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | LDG |
| Schlagworte: | Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Beurlaubung, Beurlaubung aus familiären Gründen, Disziplinarverfahren, Disziplinarbefugnisse, Ausübung der Disziplinarbefugnisse, Verfolgbarkeit, Verbrauch der Disziplinarbefugnisse, Ausnahmeregelung, Ausnahmetatbestand, Einstellung, Einstellungsverfügung, Sachverhalt, derselbe Sachverhalt, Sachverhaltsidentität, historischer Geschehensablauf, Urteil, Strafurteil, abgekürztes Urteil, abgekürzte Urteilsgründe, Straftat, Konkursstraftat, verspätete Konkursanmeldung, Tatsachenbegriff, Tatsachen, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Tatsachenfeststellung, Bewertung, Würdigung, Nichterweislichkeit, Subsumtionsfehler, Nebentätigkeit, nicht genehmigte Nebentätigkeit, private Vermögensverwaltung, Einmanngesellschaft, Ein-Mann-GmbH, Geschäftsführer, Geschäftsführung, Geschäftsführertätigkeit, Wohnungsgesellschaft, leichtfertiges Schuldenmachen |
| Leitsatz: | Bewertet der Dienstherr nach Einstellung eines früheren Disziplinarverfahrens die ihm zum Einstellungszeitpunkt bekannten Tatsachen (hier: Tätigkeit eines Polizeibeamten als Geschäftsführer einer Einmanngesellschaft) aufgrund eines nachfolgenden strafgerichtlichen Urteils disziplinarrechtlich nunmehr anders, rechtfertigt dies gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 LDG keine erneute Ausübung der Disziplinarbefugnisse. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10850/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LDG |
| Schlagworte: | Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Beurlaubung, Beurlaubung aus familiären Gründen, Disziplinarverfahren, Disziplinarbefugnisse, Ausübung der Disziplinarbefugnisse, Verfolgbarkeit, Verbrauch der Disziplinarbefugnisse, Ausnahmeregelung, Ausnahmetatbestand, Einstellung, Einstellungsverfügung, Sachverhalt, derselbe Sachverhalt, Sachverhaltsidentität, historischer Geschehensablauf, Urteil, Strafurteil, abgekürztes Urteil, abgekürzte Urteilsgründe, Straftat, Konkursstraftat, verspätete Konkursanmeldung, Tatsachenbegriff, Tatsachen, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Tatsachenfeststellung, Bewertung, Würdigung, Nichterweislichkeit, Subsumtionsfehler, Nebentätigkeit, nicht genehmigte Nebentätigkeit, private Vermögensverwaltung, Einmanngesellschaft, Ein-Mann-GmbH, Geschäftsführer, Geschäftsführung, Geschäftsführertätigkeit, Wohnungsgesellschaft, leichtfertiges Schuldenmachen |
| Leitsatz: | Bewertet der Dienstherr nach Einstellung eines früheren Disziplinarverfahrens die ihm zum Einstellungszeitpunkt bekannten Tatsachen (hier: Tätigkeit eines Polizeibeamten als Geschäftsführer einer Einmanngesellschaft) aufgrund eines nachfolgenden strafgerichtlichen Urteils disziplinarrechtlich nunmehr anders, rechtfertigt dies gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 LDG keine erneute Ausübung der Disziplinarbefugnisse. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10858/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, JVEG |
| Schlagworte: | Prozessrecht, Kostenrecht, Kostenerinnerung, Kostenfestsetzung, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Kosten, Erstattungsfähigkeit, Rechtsverfolgung, Rechtsverteidigung, zweckentsprechende Rechtsverfolgung, zweckentsprechende Rechtsverteidigung, Aufwendungen, notwendige Aufwendungen, Sachverständige, Privatgutachten, Erläuterung |
| Leitsatz: | Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Sachverständige (hier: Erläuterung der im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeholten Gutachten). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 C 11145/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AEG, GG, VwGO, BImSchG, BImSchV (16), VwVfG |
| Schlagworte: | Eisenbahnrecht, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Auslegung, Streckenertüchtigung, Gemeinde, Präklusion, Einwendung, Einwendungsausschluss, Substantiierung, Substantiierungspflicht, Klagebefugnis, Einwendungsfrist, Lärmschutz, Gesundheitsgefährdung, Planungshoheit, kommunale Planungshoheit, Abwägung, Abwägungsfehler, gemeindliche Planungshoheit, Gemeindeeigentum, kommunales Eigentum, Verkehrslärm, Anstoßfunktion, verwirklichter Bebauungsplan, Erschütterungsschutz |
| Leitsatz: | Eine Gemeinde kann sich gegenüber einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung grundsätzlich nicht auf Lärmschutzansprüche zu Gunsten der Nachbarschaft gemäß §§ 41ff. BImSchG i.V.m. den Vorschriften der 16. BImSchV berufen. Zum Ausschluss erstmals im Klageverfahren erhobener eigentums- und planungsbezogener Einwendungen der Gemeinde sowie zu den Anforderungen an die Anstoßfunktion ausgelegter Planfeststellungsunterlagen im Hinblick auf mögliche Lärmbeeinträchtigungen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10728/05.OVG | |