JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 09 / 2005
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| Rechtsgebiete: | KapVO, VergVOZVS |
| Schlagworte: | Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung, Studienzulassung, Studienplatz, Studienplatzvergabe, Vergabeverfahren, einstweilige Anordnung, Ausbildungskapazität, Kapazität, Kapazitätsermittlung, Kapazitätsberechnung, Kapazitätserschöpfung, Aufnahmekapazität, jährliche Aufnahmekapazität, Jahresaufnahmekapazität, Anrechnung, Zulassungszahl, Festsetzung, Festsetzung der Zulassungszahl, Vergabetermin, Überbuchung, Einschreibeverhalten, Annahmeverhalten, Nichtannahmequote, Überbuchungsfaktor, |
| Leitsatz: | Zur Maßgeblichkeit der jährlichen Aufnahmekapazität auch bei semesterweiser Festsetzung der Zulassungszahlen. § 14 Abs. 2 Nr. 7 KapVO dient nicht dem Ausgleich von Zulassungen, die in einem Wintersemester über die festgesetzte Kapazität hinaus ausgesprochen wurden, durch Verminderung der Zulassungen im darauf folgenden Sommersemester. § 11 Abs. 3 Satz 2 Vergabeverordnung ZVS lässt Überbuchungen der festgesetzten Zulassungszahlen grundsätzlich nur in dem Umfang der Nichtannahmequoten früherer Verfahren zu. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 D 11152/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, ZSEG, JVEG |
| Schlagworte: | Prozessrecht, Kostenrecht, Kostenerstattung, notwendige Parteiaufwendungen, Parteiaufwendungen, Terminswahrnehmung, Wahrnehmung des Termins, Zeitversäumnis, Fahrtauslagen, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführung, Entschädigung für Haushaltsführung |
| Leitsatz: | 1. Der Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der ihr durch die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht entstandenen Aufwendungen erlischt nicht drei Monate nach Schluss der mündlichen Verhandlung. 2. Die Dreimonatsfrist im Recht der Zeugenentschädigung (§ 15 Abs. 2 ZSEG, § 2 Abs. 1 JVEG) ist auf den Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei nicht nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO entsprechend anwendbar. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 E 10879/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBG, SGB V, SGB IX, SGB XII, BhV |
| Schlagworte: | Beihilfe, Familien- und Haushaltshilfe, Schonbedarf nach Krankenhausaufenthalt, Fürsorgepflicht, Gleichbehandlungsgrundsatz, Schutz der Familie, Leistungsgewährungen im Sozialrecht |
| Leitsatz: | Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Familien- und Haushaltshilfe während nach Krankenhausaufenthalten anstehender mehrwöchiger Schonzeiten nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BhV. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10492/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BhV |
| Schlagworte: | Beihilfe, Kostendämpfungsmaßnahmen, Eigenbehalt, Praxisgebühr, Belastungsgrenze, Grundsätze des Berufsbeamtentums, Alimentationsprinzip, Fürsorgepflicht |
| Leitsatz: | Die gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfevorschriften des Bundes zum 1. Januar 2004 eingeführte Praxisgebühr verstößt jedenfalls dann nicht gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wenn die den Beamten insgesamt treffenden Eigenbehalte auf weniger als 1 vom Hundert des Jahreseinkommens begrenzt bleiben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10534/05.OVG | |