JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 08 / 2005
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| Rechtsgebiete: | VO EG 1493/1999, GG, WeinG, WeinVO |
| Schlagworte: | Fortsetzungsfeststellungsklage, maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt, Qualitätswein, Qualitätsstufe, Prüfungsnummer, Prüfungsverfahren, Prüfmerkmal, Sinnenprüfung, sensorische Prüfung, Punktzahl, Mindestpunktzahl, Qualitätszahl, Bewertungsunterschiede, Durchschnittsverfahren, Mehrheitsprinzip |
| Leitsatz: | Einem Qualitätswein wird die amtliche Prüfungsnummer zugeteilt, wenn er u.a. bei der Prüfung von Geruch, Geschmack und Harmonie (Sensorische Sinnenprüfung) im Durchschnitt der Beurteilungen aller Prüfer mindestens 1,5 Punkte erreicht hat. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11902/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | POG, LGebG, BesGebV |
| Schlagworte: | Abgabe, Allgemeinheit, Äquivalenzprinzip, Ausführung, Besonderes Gebührenverzeichnis, Einsatz, Fahrtkosten, Fahrzeug, Gebühr, Gebührenrecht, Hitze, Hund, Kosten, Kostendeckung, Kostendeckungsprinzip, Kostenersatz, Maßnahme, Personalkosten, PKW, Polizei, Polizeieinsatz, Polizeikosten, Polizeikostenrecht, Polizeirecht, Sachkosten, Sowieso-Kosten, Sperrwirkung, Steuer, Steuermittel, unmittelbare Ausführung, Verwaltungskosten |
| Leitsatz: | Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können ihre Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme nach § 6 POG entstehen, von der verantwortlichen Person erstattet verlangen; die lfd. Nr. 14.1 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis bietet hierfür eine wirksame Rechtsgrundlage. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10619/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | POG, LGebG, BesGebV |
| Schlagworte: | Abgabe, Abschleppmaßnahme, Allgemeinheit, Besonderes Gebührenverzeichnis, Einsatz, Erforderlichkeit, Fahrtkosten, Gebühr, Gebührenrecht, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Kosten, Kostenersatz, Maßnahme, milderes Mittel, Mittel, Personalkosten, Polizei, Polizeieinsatz, Polizeikosten, Polizeikostenrecht, Polizeirecht, Sachkosten, Sicherstellung, Sowieso-Kosten, Sperrwirkung, Steuer, Steuermittel, Verhältnismäßigkeit, Verwaltungskosten |
| Leitsatz: | Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können ihre Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit einer Sicherstellung nach § 22 Nr. 2 POG entstehen, von der verantwortlichen Person erstattet verlangen. Die lfd. Nr. 14.3 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis bietet hierfür eine wirksame Rechtsgrundlage, setzt aber eine rechtmäßige oder bestandskräftige Sicherstellung voraus. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10678/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | EWG-RL 91/439, FeV |
| Schlagworte: | EU-Fahrerlaubnis, Entziehung, Anerkennung, Sperrfrist, MPU-Gutachten, strafgerichtliche Entziehung, verwaltungsbehördliche Entziehung, nachträgliche Maßnahmen, Anwendungsvorrang, Harmonisierung, Mindeststandards, Anerkennungsstaat, Ausstellungsstaat, Missbrauch, EU-Führerscheintourismus, Überprüfungsbefugnis |
| Leitsatz: | Bei vorangegangener verwaltungsbehördlicher Entziehung der Fahrerlaubnis bietet § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV - mangels Anordnung einer Sperrfrist - wegen des europarechtlichen Anwendungsvorrangs des Anerkennungsprinzips des Art. 1 Abs. 2 der RL EWG 91/439 keine Handhabe, einer nachträglich erteilten EU-Fahrerlaubnis die Berechtigungswirkung abzusprechen (Anwendung der sog. "Kapper-Rechtsprechung" des EuGH - Urteil vom 29.04.2004, C-476/01 - auf verwaltungsbehördliche Fahrerlaubnisentziehung). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 11021/05.OVG | |