( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum07 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 07 / 2005



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, VGH B 28/04 vom 05.07.2005

Rechtsgebiete:LBauO
Leitsatz:1. Die Pflicht des Staates, Leben und Gesundheit seiner Bürger durch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge zu schützen, gebietet von Verfassungs wegen nicht, jedes nützliche und verantwortungsbewusste Verhalten gesetzlich vorzuschreiben.

Der Gesetzgeber darf bei seiner Entscheidung, in welchem Umfang er seiner Schutzpflicht genügt, die Grundentscheidung der Verfassung für Freiheit und Selbstverantwortung der Menschen (Art. 1 Abs. 2 LV) ebenso berücksichtigen wie Gründe der Verwaltungspraktikabilität und der Vermeidung zusätzlicher Regelungsdichte.

2. Hiernach ist der Landesgesetzgeber nicht verpflichtet, auch für bestehende Wohngebäude die Anbringung von Rauchwarnmeldern vorzuschreiben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, VGH B 28/04



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 12260/04.OVG vom 04.07.2005

Rechtsgebiete:StAG
Schlagworte:Einbürgerung, PKK, Unterstützung, Vereinsmitglied, kurdischer Kulturverein, Vorstandstätigkeit, Demonstrationen, Teilnahme, Leiter
Leitsatz:Wer längere Zeit Vorstandsmitglied eines Vereins ist und (auch) für die Zwecke einer Gruppierung i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG tätig ist (hier: die PKK/ihre Nachfolgeorganisationen), unterstützt und fördert diese, sodass eine Einbürgerung ausscheidet.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 12260/04.OVG


Seite:   1  2 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-rheinland-pfalz/uebersicht-2005-07-2

"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 07 / 2005 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN