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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum07 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 07 / 2005



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10203/05.OVG vom 18.07.2005

Rechtsgebiete:GG, RGebStV
Schlagworte:Abgabe, Bereithalten, Empfang, zum Empfang bereithalten, Fernsehgebühr, Fernsehgerät, Gebühr, Gebührenrecht, Gerät, Gerätebesitzabgabe, Händler, Händlergebühr, Handelsware, Hörfunkgerät, Landesrundfunkanstalt, Lebensmitteldiscounter, Möglichkeit, Nutzung, Originalverpackung, Prüfen, Prüf- und Vorführzwecke, Radio, Radiogerät, Rundfunk, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkgerät, Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkteilnehmer, Sonderveranstaltung, Teilnahme, Unternehmer, Verkauf, Verkaufskonzept, Vermutung, Verpackung, Vorführen, Vorführzwecke
Leitsatz:Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorführung originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Er hält die Geräte nicht zum Rundfunkempfang bereit (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 04.11.2004 - 12 A 11402/04.OVG -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10203/05.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, VGH N 25/04 vom 11.07.2005

Rechtsgebiete:LV, LPflG
Leitsatz:1. Setzt der Landesgesetzgeber mit der Ausweisung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH) und der Europäischen Vogelschutzgebiete Vorgaben des Europäischen Gemeinschafts- und des Bundesrechts um, wird insoweit die landesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 49 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 LV) verdrängt.

Die Landesverfassung bleibt Maßstab für die öffentliche Gewalt des Landes, soweit Gemeinschafts- und Bundesrecht hierfür Entscheidungsräume offen lassen .

2. Die Garantie kommunaler Selbstverwaltung gebietet, die Schutzbestimmungen nach § 22 b LPflG gemeindefreundlich auszulegen und anzuwenden.

Die Verpflichtung des Staates, das Wohlergehen des Einzelnen und der innerstaatlichen Gemeinschaften zu fördern (Art. 1 Abs. 2 LV), verbietet, den Belangen des Naturschutzes generellen Vorrang vor anderen berechtigten Anliegen der Menschen einzuräumen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, VGH N 25/04

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11033/04.OVG vom 06.07.2005

Rechtsgebiete:BImSchG, VwGO, BauGB
Schlagworte:Immissionschutzrecht, Windenergieanlage, Windkraftanlage, Baugenehmigung, Klageänderung, Sachdienlichkeit, Regionaler Raumordnungplan, Abwägung, Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis, Abwägungsfehler, Unwirksamkeit, Teilunwirksamkeit, Gesamtunwirksamkeit, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Ziel der Raumordnung, Außenbereich, Vogelschutzgebiet, europäisches Vogelschutzgebiet, Vogelschutzrichtlinie, Biotopverbundsystem, Tabukriterium, Tabuzone, Raum-ordnung, Ziel
Leitsatz:Abwägungsfehler eines regionalen Raumordnungsplans für den Teilbereich Windenergie können nicht nur die Zielfestlegung für das gesamte Plangebiet betreffen, sondern sich auch auf die (Nicht-)Ausweisung eines konkreten Vorranggebietes oder seine Abgrenzung beschränken, was je nach Bedeutung des Fehlers im Verhältnis zum Ergebnis der Gesamtplanung eine bloße Teilunwirksamkeit der Zielaussage nach sich ziehen kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11033/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10673/05.OVG vom 05.07.2005

Rechtsgebiete:GastG, EGStGB
Schlagworte:Gaststätte, Gaststättenrecht, Gaststättenerlaubnis, Konzession, Widerruf, Widerruf der Erlaubnis, vorläufiger Rechtsschutz, Sofortvollzug, Anordnung des Sofortvollzugs, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, aufschiebende Wirkung, Suspensiveffekt, Rechtsschutzinteresse, Rechtsschutzbedürfnis, Gewerbeabmeldung, Schankwirtschaft, Bar, Animierlokal, Sittlichkeit, Unsittlichkeit, Sittenwidrigkeit, Prostitution, Prostitutionsgesetz, Ausübung der Prostitution, Anbahnung, entgeltlicher Sexualkontakt, Jugendschutz, Sperrgebiet
Leitsatz:Die Gewerbeabmeldung stellt keinen Verzicht auf die gaststättenrechtliche Erlaubnis dar, der das Rechtsschutzinteresse an einem Eilverfahren gegen den Widerruf der gaststättenrechtlichen Konzession entfallen lassen würde.

Der Begriff der Unsittlichkeit i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG muss im Lichte des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten bestimmt werden, welches allerdings den Jugendschutz und eine auf der Ermächtigung des Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EGStGB ergangene Verordnung in keiner Weise relativiert.

Unter "Ausübung der Prostitution" ist nicht lediglich der Vollzug des Geschlechtsverkehrs oder anderer sexueller Handlungen gegen Entgelt zu verstehen, sondern bereits deren Anbahnung. Deshalb müssen insbesondere die Betreiber von "Animierlokalen" sorgfältig darauf achten, dass entgeltliche sexuelle Kontakte in ihren im Sperrgebiet gelegenen Gaststättenbetrieben nicht angebahnt werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10673/05.OVG


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"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 07 / 2005 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

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