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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum06 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 06 / 2005



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10144/05.OVG vom 21.06.2005

Rechtsgebiete:VO (EG) Nr. 1493/1999, VO (EG) Nr. 753/2002, WeinG, Weinerecht-DVO
Schlagworte:Etikettierung, Etikett, Rücketikett, Bezeichnung, Angabe, fakultative Angabe, Verbotsprinzip, Missbrauchsprinzip, Marke, Qualitätswein b. A., Rebsortenname, Rebsortenangabe, Rebsorte, Grauer Burgunder, Weißer Burgunder, Spätburgunder, Blauer Burgunder, Ruländer, Pinot, Synonym,
Leitsatz:In der Etikettierung von deutschem Qualitätswein ist die Angabe "Pinot" zusammen mit den Rebsortenangaben "Grauer Burgunder", "Weißer Burgunder" oder "Spätburgunder" unzulässig.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10144/05.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 A 10215/05.OVG vom 20.06.2005

Rechtsgebiete:GG, BEZNG, DBGrG, DBAGZustV, BBG, VwGO
Schlagworte:Beamtenrecht, Privatisierung der Bahn, Deutsche Bahn AG, Zuweisung, zugewiesener Beamter, Bundeseisenbahnvermögen, Dienstherr, Dienstherrenbefugnisse, Übertragung von Dienstherrenbefugnissen, Beleihung, Personalhoheit, Annahmeverbot, Behaltensverbot, Herausgabegebot, Ablieferungsanspruch, Korruptionsbekämpfung, Schmiergeld, Herausgabe von Schmiergeld, Zuwendungen, Herausgabe von Zuwendungen, Schadensersatzanspruch, Verhaltensregelung, Aktivlegitimation, Abtretung, Abtretung öffentlich-rechtlicher Ansprüche, höchstpersönlicher Anspruch, Prozessstandschaft, gewillkürte Prozessstandschaft, Fremdprozessführungsinteresse
Leitsatz:Der Deutsche Bahn AG ist mit der DBAGZustV nicht auch die Geltendmachung von "Schmiergeld"-Herausgabeansprüchen nach Maßgabe des § 70 BBG gegen einen ihr zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens übertragen worden.

Der Bund als Dienstherr der der Deutsche Bahn AG zugewiesenen Beamten kann weder allgemein noch in einem bestimmten Einzelfall die Deutsche Bahn AG mit der Geltendmachung des aus § 70 BBG folgenden "Schmiergeld"-Herausgabeanspruchs gegen einen dieser Beamten beleihen. Er kann darüber hinaus weder der Deutsche Bahn AG einen solchen Anspruch gegen einen dieser Beamten abtreten noch die Deutsche Bahn AG dazu ermächtigen, diesen Anspruch im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 A 10215/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 C 10308/05.OVG vom 14.06.2005

Rechtsgebiete:GG, AO, KAG, HundVStVO, POG
Schlagworte:Hundesteuer, gefährliche Hunde, Steuersatz, Hundesteuersatzung, Haushaltssatzung, Satzungsautonomie, Besteuerungskompetenz, Erdrosselungssteuer, Formenmissbrauch, außerfiskalische Sachregelung, Sachkompetenz, Lenkungszweck, Eindämmungsfunktion, Verhinderungsfunktion, Lenkungsabsicht, Lenkungswirkung, Belastungsunterschied, ordnungsrechtliches Verbot, Gefahrenabwehr, Aufwandssteuer, Aufwandsbereitschaft
Leitsatz:1. Ein Steuersatz für gefährliche Hunde, der sowohl seiner Höhe wegen als auch wegen des Belastungsunterschiedes zum Steuersatz für "normale" Hunde die Aufwandsbereitschaft der örtlichen Gemeinschaft signifikant verfehlt und damit die Erzielung von Einnahmen praktisch verhindert, ist als formenmissbräuchliche Abgabenregelung von der Besteuerungskompetenz des Art. 105 Abs. 2 a) GG nicht gedeckt.

2. Ein Steuersatz für gefährliche Hunde, dessen erkennbarer außerfiskalischer Lenkungszweck in der Verhinderung einer solchen Tierhaltung besteht oder der in seinen Auswirkungen einem ordnungsbehördlichen Verbot dieses Inhalts nahe kommt, bedarf neben der kompetenzrechtlichen Absicherung im Steuerrecht zusätzlich einer solchen in den Materien des sachlichen Rechts.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10308/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10187/05.OVG vom 10.06.2005

Rechtsgebiete:LBG, EZulV, VwGO
Leitsatz:Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Polizeibeamten durch den Landesgesetzgeber über das 60. Lebensjahr hinaus ist mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich vereinbar und daher verfassungsgemäß (hier: Festsetzung der Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr bei einem Beamten des gehobenen Polizeidienstes trotz langjährigen Bereitschaftsdienstes).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10187/05.OVG


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"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 06 / 2005 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

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