JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 06 / 2005
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| Rechtsgebiete: | VO (EG) Nr. 1493/1999, VO (EG) Nr. 753/2002, WeinG, Weinerecht-DVO |
| Schlagworte: | Etikettierung, Etikett, Rücketikett, Bezeichnung, Angabe, fakultative Angabe, Verbotsprinzip, Missbrauchsprinzip, Marke, Qualitätswein b. A., Rebsortenname, Rebsortenangabe, Rebsorte, Grauer Burgunder, Weißer Burgunder, Spätburgunder, Blauer Burgunder, Ruländer, Pinot, Synonym, |
| Leitsatz: | In der Etikettierung von deutschem Qualitätswein ist die Angabe "Pinot" zusammen mit den Rebsortenangaben "Grauer Burgunder", "Weißer Burgunder" oder "Spätburgunder" unzulässig. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10144/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, BEZNG, DBGrG, DBAGZustV, BBG, VwGO |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Privatisierung der Bahn, Deutsche Bahn AG, Zuweisung, zugewiesener Beamter, Bundeseisenbahnvermögen, Dienstherr, Dienstherrenbefugnisse, Übertragung von Dienstherrenbefugnissen, Beleihung, Personalhoheit, Annahmeverbot, Behaltensverbot, Herausgabegebot, Ablieferungsanspruch, Korruptionsbekämpfung, Schmiergeld, Herausgabe von Schmiergeld, Zuwendungen, Herausgabe von Zuwendungen, Schadensersatzanspruch, Verhaltensregelung, Aktivlegitimation, Abtretung, Abtretung öffentlich-rechtlicher Ansprüche, höchstpersönlicher Anspruch, Prozessstandschaft, gewillkürte Prozessstandschaft, Fremdprozessführungsinteresse |
| Leitsatz: | Der Deutsche Bahn AG ist mit der DBAGZustV nicht auch die Geltendmachung von "Schmiergeld"-Herausgabeansprüchen nach Maßgabe des § 70 BBG gegen einen ihr zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens übertragen worden. Der Bund als Dienstherr der der Deutsche Bahn AG zugewiesenen Beamten kann weder allgemein noch in einem bestimmten Einzelfall die Deutsche Bahn AG mit der Geltendmachung des aus § 70 BBG folgenden "Schmiergeld"-Herausgabeanspruchs gegen einen dieser Beamten beleihen. Er kann darüber hinaus weder der Deutsche Bahn AG einen solchen Anspruch gegen einen dieser Beamten abtreten noch die Deutsche Bahn AG dazu ermächtigen, diesen Anspruch im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 A 10215/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, AO, KAG, HundVStVO, POG |
| Schlagworte: | Hundesteuer, gefährliche Hunde, Steuersatz, Hundesteuersatzung, Haushaltssatzung, Satzungsautonomie, Besteuerungskompetenz, Erdrosselungssteuer, Formenmissbrauch, außerfiskalische Sachregelung, Sachkompetenz, Lenkungszweck, Eindämmungsfunktion, Verhinderungsfunktion, Lenkungsabsicht, Lenkungswirkung, Belastungsunterschied, ordnungsrechtliches Verbot, Gefahrenabwehr, Aufwandssteuer, Aufwandsbereitschaft |
| Leitsatz: | 1. Ein Steuersatz für gefährliche Hunde, der sowohl seiner Höhe wegen als auch wegen des Belastungsunterschiedes zum Steuersatz für "normale" Hunde die Aufwandsbereitschaft der örtlichen Gemeinschaft signifikant verfehlt und damit die Erzielung von Einnahmen praktisch verhindert, ist als formenmissbräuchliche Abgabenregelung von der Besteuerungskompetenz des Art. 105 Abs. 2 a) GG nicht gedeckt. 2. Ein Steuersatz für gefährliche Hunde, dessen erkennbarer außerfiskalischer Lenkungszweck in der Verhinderung einer solchen Tierhaltung besteht oder der in seinen Auswirkungen einem ordnungsbehördlichen Verbot dieses Inhalts nahe kommt, bedarf neben der kompetenzrechtlichen Absicherung im Steuerrecht zusätzlich einer solchen in den Materien des sachlichen Rechts. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10308/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LBG, EZulV, VwGO |
| Leitsatz: | Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Polizeibeamten durch den Landesgesetzgeber über das 60. Lebensjahr hinaus ist mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich vereinbar und daher verfassungsgemäß (hier: Festsetzung der Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr bei einem Beamten des gehobenen Polizeidienstes trotz langjährigen Bereitschaftsdienstes). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10187/05.OVG | |