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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum04 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 04 / 2005



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 11479/04.OVG vom 08.04.2005

Rechtsgebiete:BBG, ATZV
Schlagworte:Altersteilzeit, Altersteilzeitzuschlag, erhöhter Bemessungssatz, Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, Neuausrichtung der Bundeswehr, Prognoseentscheidung, Dienstpostenwegfall, anderweitige Verwendung, Freistellungsphase, Nachbesetzung
Leitsatz:Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 4 ATZV erhöhte Altersteilzeitbezüge zu zahlen sind, weil der Dienstposten aufgrund der Neuausrichtung der Bundeswehr wegfällt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 11479/04.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 A 10100/05.OVG vom 08.04.2005

Rechtsgebiete:LPersVG
Schlagworte:Personalvertretungsrecht, Mitbestimmung, Mitbestimmungsbefugnis, verselbständigte Dienststelle, Nebenstelle, Außenstelle, Zuständigkeit, Gesamtpersonalrat, örtlicher Personalrat, Hauptdienststelle, Einstellung, Anstellung, Höhergruppierung, Bewährungsaufstieg, Versetzung, Zuversetzung, Laufbahngruppenwechsel, Beförderung, Beförderungsdienstposten, Referatsleiter
Leitsatz:1. Trifft der Leiter einer Dienststelle mit verselbständigten Nebenstellen eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, ist der Gesamtpersonalrat zur Mitbestimmung berufen, wenn die Maßnahme zumindest auch die Beschäftigten einer verselbständigten Nebenstelle betrifft; der Personalrat der Hauptdienststelle ist zuständig, wenn die beteiligungspflichtige Angelegenheit ausschließlich die Beschäftigten der Hauptdienststelle betrifft.

2. Von mitbestimmungspflichtigen personellen Maßnahmen sind in aller Regel die Beschäftigten derjenigen Dienststelle ausschließlich betroffen, bei der der Adressat der Maßnahme seinen Dienstposten hat oder haben wird.

3. Die Besetzung des Referatsleiterdienstpostens betrifft bei dienststellenübergreifendem Zuschnitt des Referats auch die dem Referat angehörenden Beschäftigen einer verselbständigten Nebenstelle.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 A 10100/05.OVG


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